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Orientieren


Das Orientierungsvermögen ist eine Grundfähigkeit des Menschen. Der Verlust dieser Fähigkeit zählt zu den versicherbaren Risiken im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung bzw. Schwere-Krankheiten-Versicherung.

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, sich zeitlich, örtlich oder zur eigenen Person zu orientieren. Häufig können die Betroffenen sich nicht mehr im Alltag zurecht finden oder ihr Handeln selbstständig planen, so dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Bei Verlust der Orientierungsfähigkeit zahlt der Versicherer eine monatliche Rente (Grundfähigkeitsversicherung) bzw. einen laut Vertrag vereinbarten Einmalbetrag (Schwere-Krankheiten-Vorsorge). Um Anspruch auf die Leistung zu haben, ist eine besondere Schwere und voraussichtliche Dauer der Einschränkung (häufig 12 Monate) nachzuweisen.

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