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Nachversicherungsgarantie


Mit der sogenannten „Nachversicherungsgarantie“ verpflichtet sich ein Versicherungsunternehmen, bei bestimmten Anlässen im Leben des Versicherten eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung zu ermöglichen (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb von Eigentum). Eine solche Garantie kann sinnvoll sein, da sich der Vorsorgebedarf vor allem bei jungen Versicherungsnehmern im Laufe des Lebens erhöht – ein Jugendlicher hat beispielsweise einen niedrigeren Sicherungsbedarf als ein mehrfacher Familienvater, der sein Eigenheim mit einem Kredit abzahlt.

In der Regel bestehen für die Nachversicherung Höchstgrenzen hinsichtlich des Alters und der zu erhöhenden Versicherungssumme. Es handelt sich bei der Nachversicherung um ein „Optionsrecht“ - das heißt, der Versicherungsnehmer hat die Wahl, ob und in welchem Umfang er eine Erhöhung der Versicherung in Anspruch nimmt. vgl. auch: Nachversicherung

Ereignisse bis zum Alter
Maximale Erhöhung einer Nachversicherung
Nachversicherung
Nachversicherung abhängig von Ereignissen bis zum Alter
Nachversicherung unabhängig von Ereignissen bis Alter
Nachversicherung: Gesamterhöhung der mtl. Rente
Nachversicherungsgarantie - Möglichkeiten zur Erhöhung der Versicherungssumme
Nachversicherungsgarantie bei Abschluss Meisterprüfung
Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie
Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme oder Erhöhung eines Betriebsdarlehens (zugunsten einer Firma)
Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme oder Erhöhung eines Grundkredites
Nachversicherungsgarantie bei Betriebswertsteigerung
Nachversicherungsgarantie bei Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person
Nachversicherungsgarantie bei Erwerb von Eigentum an einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken
Nachversicherungsgarantie bei Existenzgründung
Nachversicherungsgarantie bei Gehaltssteigerung
Nachversicherungsgarantie bei Heirat
Nachversicherungsgarantie bei Lebenspartnerschaft
Nachversicherungsgarantie bei der Geburt eines Kindes
Obergrenze aller Nachversicherungen (Berufsunfähigkeit)
Scheidung

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