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Nachversicherungsgarantie bei Existenzgründung


Bei erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der versicherten Person kann im Rahmen der Nachversicherungsgarantie eine Erhöhung der Versicherungssumme verlangt werden. Vorraussetzung hierfür ist in der Regel die Mitgliedschaft in einer entsprechenden Kammer (Industrie- und Handelskammer, Kammer für Rechtsanwälte, Notare etc.). Oftmals ist die Erhöhung auf einen bestimmten Betrag begrenzt.

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