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Musterkollektionen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Die Musterkollektion ist eine Sammlung von Warenmustern, die Handelsreisende und Firmenvertreter als Anschauungsmaterial für ihre Kunden verwenden und nicht explizit für den Verkauf bestimmt sind. Laut Handelsgesetzbuch sind die Hersteller verpflichtet, ihren Handelsvertretern Warenmuster unentgeltlich als Vertriebsinstrument zur Verfügung zu stellen. Typisches Beispiel sind Schmuck- oder Modekollektionen, die ein Handelsreisender als Anschauungsmodelle bei Hausbesuchen mit sich führt.

Im Rahmen der privaten Hausratversicherung lässt sich der Diebstahl oder die Beschädigung von Musterkollektionen in der Regel gegen Aufpreis versichern, solange die Ware in gewerblich genutzten Räumen der versicherten Wohnung aufbewahrt wird und die Person nebenberuflich tätig ist. Darüber hinaus bieten die Versicherungsgesellschaften spezielle Musterkollektions-Versicherungen an, die Warenmuster auch bei Transport und auf Reisen schützen.

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