A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Klarstellungserfordernis

Bei Kenntnisnahme von Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer, muss der Versicherer reagieren und vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Er kann sich nicht erst im Versicherungsfall auf seine Leistungsfreiheit berufen.



siehe: Obliegenheiten, VVG-Reform

© Versicherungsbote.de