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Kinderwagen

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz bei Diebstahl von Kinderwagen:

  • im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl von Kinderwagen, die sich außerhalb des Versicherungsortes in Gebrauch befinden (abhängig vom Bedingungswerk der jeweiligen Gesellschaft)
  • wenn diese nachweislich in Gemeinschaftsräumen (z.B. in Treppenhäusern, Windfängen, Gemeinschaftskeller- oder Bodenräumen) des Gebäudes, in der sich die versicherte Wohnung befindet, abgestellt waren
Um Ersatz von der Versicherung zu bekommen, ist eine polizeiliche Meldung des Diebstahls notwendig.

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