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Gehaltene wilde Tiere in Wohnungen

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von privat, im Haushalt gehaltenen, wilden bzw. exotischen Tieren, z.B. Schlangen oder Spinnen.

In der Regel werden nicht die Aufwendungen zum Wiedereinfangen der Tiere ersetzt.

Die Haftpflichtversicherer entscheiden in der Regel individuell, ob sie die entsprechenden Risiken versichern - auch in Abhängigkeit von der artgerechten Haltung des Tieres.

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