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Falschberatung

Mit Einführung der EU- Vermittlerrichtlinie sollen Verbraucher unter anderem besser vor den Folgen fehlerhafter Beratungen (Falschberatungen) geschützt werden.

Eine Beratung ist dann fehlerhaft, wenn der Versicherungsmakler gegen die Beratungs- und Dokumentationspflicht verstößt.

Auch in der Beratung und Dokumentation selbst sind Fehler möglich.

Beispiele:
  • bAV-Bereich: Verkauf eines gezillmerten Tarifes = Verstoß gegen das Betriebsrentengesetz (fehlende Wertgleichheit/Aushebelung der Portabilität);
  • Verkauf einer Rürup-Rente bei fehlender Berufsunfähigkeitsversicherung = fehlerhafte Grundsicherung
Unter maklerassistent.de sind weitere Beispiele aufgeführt und Informationen zur EU-Vermittlerrichtlinie zusammengetragen.

Vermittlerrichtlinie
Vermögensschaden

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