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Fahrzeuganprall

Erstattet werden die entstandenen Schäden, durch jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeuges. Versicherungsschutz für den Anprall von Straßenfahrzeugen besteht nur dann, wenn diese nicht von der versicherten Person betrieben und gehalten werden.

EC-Gefahren

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