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Fahrraddiebstahl (tageszeitunabhängig)

Versichert ist der einfache Diebstahl - unabhängig von der Tageszeit - rund um die Uhr - wenn das gestohlene Fahrrad in verkehrsüblicherweise im Freien durch ein Schloss gesichert war. Ebenfalls  geleistet wird, wenn sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlich genutzten Raum befand.


Versicherer leisten im Allgemeinen nicht, wenn das Fahrrad lediglich mit einem Rahmenschloss (festinstalliertes Schloss am Fahrradrahmen) gesichert war.

Der Diebstahl aus dem eigenen verschlossenem Keller ist ohnehin versichert.

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