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Erhöhte Kraftanstrengung

Unter den Versicherungsschutz fallen erhöhte Kraftanstrengungen der versicherten Person.

Dazu gehören Verrenkungen, Schädigungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Bauch- oder Unterleibsbrüche, z.B. durch schweres Heben bekommen Sie einen Leistenbruch.

Nicht versichert sind in der Regel Schädigungen der Bandscheiben.

Erhöhte Kraftanstrengung nicht auf Gliedmaßen und Wirbelsäule beschränkt

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