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Erhöhte Kraftanstrengung nicht auf Gliedmaßen und Wirbelsäule beschränkt

Unter den Versicherungsschutz fallen erhöhte Kraftanstrengungen der versicherten Person.
Dazu gehören Verrenkungen, Schädigungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Bauch- und Unterleibsbrüche. Diese Gesundheitsschäden können z.B. durch schweres Heben verursacht werden.
Eine Beschränkung auf Gliedmaßen und Wirbelsäule gibt es nicht. Als versichertes Unfallereignis gilt dann z.B. auch die Verrenkung eines Gelenks, Zerrung und Zerreißen von Muskeln, Sehen und Bändern, Kapseln und Menisken.

Nicht versichert sind in der Regel Schädigungen der Bandscheibe.

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