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Entwendung (insb. Diebstahl und Raub)


In der Voll- und Teilkaskoversicherung wird der wirtschaftl. Wert eines Fahrzeugs ersetzt, wenn es entwendet wurde (Diebstahl, Raub).

Zu beachten ist:

Überlässt der Versicherte (bzw. ein Verfügungsberechtigter) das Fahrzeug dem (späteren) Täter, liegt kein Versicherungsfall vor.
Das ist z.B. der Fall, wenn das Kfz einem Hotelangestellten überlassen wurde.

Stehen Täter und Verfügungsberechtigter in einem besonders nahen Verhältnis (Familienangehöriger, Arbeitnehmer, etc.), besteht meist auch kein Versicherungsschutz.

Geprüft wird auch, ob der Versicherte die Entwendung durch grob fahrlässiges Verhalten (z.B. Schlüssel im Auto) begünstigt hat.

Wird das entwendete Fahrzeug später wieder aufgefunden, muss beachtet werden, dass zwischen Entwendungs- und Vandalismusschäden unterschieden wird.
Letztere sind meist nicht Bestandteil einer Teilkaskoversicherung.

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