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Bergen des Fahrzeuges

Diese Leistung ist meistens in den Schutzbriefleistungen enthalten. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgt der Versicherer für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.

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