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Ausfalldeckung ab Schadenhöhe von

Kann ein Schadensverursacher gegenüber dem Versicherungsnehmer dessen Haftpflichtansprüche nicht erfüllen, kann eine Ausfalldeckung die Schadensersatzansprüche übernehmen.
Die Forderung muss einen vertraglich festgelegten Betrag übersteigen - und kann in Erweiterung auch niedriger vereinbart werden.
siehe: Haftpflichtversicherung

Rechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung

© Versicherungsbote.de

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