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Auch bei Leistungsfreiheit Krankentagegeld

Krankentagegeldversicherer und Berufsunfähigkeitsversicherer haben verschiedene Definitionen des Begriffs der Berufsunfähigkeit. Erkennt ein Krankentagegeldversicherer auf BU, kann es vorkommen, dass der BU-Versicherer die BU nicht anerkennt. Derartige Fälle werden gerichtlich entschieden. Bis zum Urteil erhält der Versicherungsnehmer unter Umständen von keinem der beiden Versicherer eine Leistungen.
Einige BU-Versicherer bieten an, diese Lücke (unabhängig davon, um welchen Krankentagegeldversicherer es sich handelt) zu schließen, indem der BU-Versicherer die BU-Rente ab dem Zeitpunkt zahlt, ab dem der Versicherte von seinem Krankentagegeldversicherer einen Bescheid erhält, dass er nach dessen Bedingungen BU ist.
Durch die Wahl dieser Option wird die Auswahl an Tarifen stark eingeschränkt.
siehe:Krankenhaustagegeld, Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld

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