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Anschlussheilbehandlung


Dabei handelt es sich um eine medizinisch notwendige Weiterbehandlung nach einer ambulanten Operation oder einer Behandlung im Krankenhaus.
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) kann ambulant, stationär oder teilstationär durchgeführt werden.

Je nach Zielsetzung der Maßnahme übernimmt die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger die Kosten.

Die AHB wird von den behandelnden Krankenhausärzten eingeleitet.

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