A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Altersrückstellung

Neben dem Risikoanteil enthält der Versicherungsbeitrag einen Sparanteil für das im Alter steigende Krankheitsrisiko; dieser Sparanteil wird Altersrückstellung genannt. Die Hälfte der Mittel dient ausschließlich der Begrenzung eventuell eintretender Erhöhung der Beiträge. Die zweite Hälfte der Altersrückstellung wird zun m Aufbau der Anwartschaft und zur Beitragssenkung verwandt.

siehe: Kapitaldeckung

Kapitaldeckung

© Versicherungsbote.de