Absturz von LuftfahrzeugenEntstehen bei Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper, ihrer Ladung oder ihrer Teile, Brand-, Explosions-, und Trümmerschäden, sind diese in der Feuerversicherung, in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung und in der Hausratversicherung jeweils eingeschlossen. Allerdings kann es unterschiedliche Bedingungen für das Inkrafttreten der Versicherung geben. ferngelenkte ModellfahrzeugeFeuerversicherung Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen Unbemannte Flugkörper Waldbrandversicherung |
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