Abstrakte Verweisbarkeit

Abstrakte Verweisbarkeit

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet die abstrakte Verweisbarkeit, dass die Betroffenen in einen anderen Beruf oder ein andere zumutbare Tätigkeit verwiesen werden können (durch die privaten Rentenanbieter). Die Versicherer sind dann nicht zur Leistung verpflichtet.

Die Versicherungsunternehmen verzichten zunehmend auf die abstrakte Verweisbarkeit. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ist unerlässlich.

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