"Neben Unannehmlichkeiten durch den Verwaltungsaufwand stellt der Wertverlust des Fahrzeugs im Schadenfall eine weitere negative Folge dar. Mit dem Wertminderungs-Ausgleich gehen wir gezielt auf dieses Dilemma ein", erläutert Matthias Trüstedt, Bereichsleiter Kfz Generali Versicherungen. Kunden erhalten mit dem Wertminderungs-Ausgleich bei einem Unfall, Vandalismus oder Zusammenstoß mit einem Tier nicht nur die Reparaturkosten erstattet, sondern die Generali Versicherungen kommen auch für einen niedrigeren Wiederverkaufswert auf. Zudem ist die Begrenzung der Entschädigungshöhe für den Ersatz mobiler Navigationsgeräte im Vollkasko Premium weggefallen.

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Anhebung der maximalen Versicherungssumme

Gleichzeitig heben die Generali Versicherungen mit dem neuen Kfz-Tarif die maximale Versicherungssumme für Personenschäden an. Statt bisher 12 Mio. Euro pro Person zahlt der Versicherer nun bis zu 15 Millionen Euro pro Person. Dabei gilt die Leistungserweiterung nicht nur für Neuverträge, sondern für alle bei den Generali Versicherungen versicherten Fahrzeuge mit Ausnahme von PKW im Basisschutz.

Zudem übernehmen die Generali Versicherungen jetzt auch in der Teilkaskoversicherung beitragsfrei die Kosten für Tierbiss-Folgeschäden bis 1.000 Euro, etwa wenn angebissene Zündkabel zu einer Schädigung des Katalysators führen. Eine weitere Verbesserung: Falls das Fahrzeug im Winter durch eine Dachlawine beschädigt wird, ist der Schaden mit dem neuen Tarif durch die Teilkaskoversicherung ebenfalls abgedeckt.

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