Die Art und Weise ist ausschlaggebend

Bei einem Schadensfall lieber nicht telefonisch beim Versicherer melden – das rät der BMVF aus Hagen. Oft ließe man dann den Kunden abblitzen oder gebe ihm sogar falsche Informationen. So erhalte er oft auf den kleinsten Schaden die Antwort, er sei diesbezüglich nicht versichert. Die Art und Weise des Meldens ist hier ausschlaggebend, denn auf schriftlichem Wege oder über einen Versicherungsmakler fällt die Antwort meist anders aus.

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Der BMVF selbst befragte rund 300 Makler zum Thema Schadenregulierung durch Versicherer, wovon 40 detailliert antworteten. Besonders die Berufsunfähigkeitsversicherung entpuppte sich dabei als Problemsparte. Einige Versicherer stellten sich sogar als Hardliner bei der Regulierungspraxis heraus, besonders die Zurich und die Axa Versicherung wurden im Hinblick darauf immer wieder genannt.

Skepsis bezüglich Zahlen und Fakten der GDV

In diesem Zusammenhang betrachtet der BMVF auch die aktuellen Ergebnisse des GDV zur Schadenregulierung mit Skepsis. Oft mangelt es an einer rechtlichen Waffengleichheit und die anfallende Summe bei hohen Streitwerten vor Gericht können nur rechtsversicherte Kunden aufbringen. Das Problem greift jedoch schon viel eher, denn oft kennen die Versicherten ihre Rechte nicht oder erhalten eine falsche Beratung. Nicht selten werde der Einzel-Gefahren-Schutz als Rundum-Paket verkauft. Beim Abschluss einer Versicherung muss dies dem Kunden mitunter deutlich gemacht werden. Da es oft an solch einer unzureichenden Versicherung mangelt, ist zusätzlich eine regelmäßige Schutzprüfung empfehlenswert.

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Allgemein gerieten die Ergebnisse des GDV inzwischen vermehrt in die Kritik von Anwälten und Maklern. Je nach Fall und Unternehmen unterscheide sich die Regulierungspraxis noch ziemlich stark und auch die Versicherungsverträge werden noch häufig nicht optimal auf den Kunden zugeschnitten.

BMVF

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