Erstmals sollen in Zypern auch Bankkunden zur Rettung angeschlagener Finanzinstitute herangezogen werden. Von Zwangsabgabe auf Privatkonten ist die Rede. Die Bankkunden selbst sollen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Sparguthaben verlieren. Aufgrund eines befürchteten Bankensturms bleiben die Banken länger als 10 Tage geschlossen. Bankkunden sollen zukünftig pro Tag oder Monat nur einen Höchstbetrag abheben sollen. Es soll Kapitalverkehrskontrollen geben, um eine Flucht der Spargelder ins Ausland wirksam einzudämmen. All das ist ein Novum seit dem Start der Währungsunion. Viele Anleger, nicht nur in Zypern, stellen sich zu Recht die Frage: Wie sicher ist mein Sparguthaben bei einer Bank? Kann deutsche Bankkunden ein ähnliches Schicksal ereilen?

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Die Antwort auf diese Fragen ist ernüchternd!

Gerät eine Großbank in eine Schieflage, kann es deutschen Bankkunden ebenso ergehen, wie derzeit Kunden von zypriotischen Banken. Unter Umständen müssten also auch deutsche Bankkunden auf einen (ggf. nicht unerheblichen) Teil ihres Geldes verzichten. Zumindest gilt das für Beträge oberhalb der EU-weit einheitlichen Grenze von 100.000 € der Einlagensicherung.

Und die zusätzlichen Einlagensicherungsfonds?

In Deutschland existiert eine zusätzliche Absicherung mit verschiedenen Einlagensicherungsfonds der Institutsgruppen. Diese sind allerdings nicht für eine Großpleite gedacht. Kunden haben auch keinen Rechtsanspruch auf diese zusätzliche Absicherung.

Und Lebensversicherungen?

Auch Inhaber von Lebensversicherungen sollten Lehren aus der Zypern-Rettung ziehen. Viele Lebensversicherungen haben in den vergangenen Jahren einen hohen Anteil der Kundengelder in Bankanleihen investiert, weil diese mehr Rendite gegenüber vielen Staatsanleihen versprachen. Doch Banken und ihre Schuldtitel genießen keinen politischen Schutz mehr. Nun könnte es zu vereinzelten Ausfällen kommen.

Und das Kanzlerinnen-Versprechen?

Erneut beeilt sich die Bundesregierung ihr Garantieversprechen aus Oktober 2008, die Einlagen wären sicher, zu wiederholen. Doch wie viel ist dieses Garantieversprechen wirklich wert? Alle Sicherungstöpfe haben einen großen Haken: Sie sind nur mit einem Bruchteil der erforderlichen Summen gefüllt. Schätzungen zufolge sollen darin derzeit weniger als ein Prozent der gesamten deutschen Spareinlagen von ca. 2,9 Billionen Euro liegen. Kritiker fürchten, dass das Geld bei einem echten Bank-Run nicht ausreicht. Dann ruhen die Hoffnungen einzig und allein auf dem Staat.

Und neues Geld drucken?

Es stellt sich die Frage, wie schnell, wieviel neues Geld gedruckt werden kann / muss? Im Ergebnis wird es zu einer massiven Geldentwertung kommen. Über 80 % der deutschen Anlegergelder liegen in Geldwerten, bei denen der Vermögensschwund bereits jetzt schon eingesetzt hat. Und das, obwohl Inflation wohl eine der größten Ängste der Deutschen ist. Also was tun?

Gibt es denn gar kein Lösung?

Eine einfache Lösung: Fein raus sind Anleger, die ihr Geld nicht auf Konten liegen haben, sondern in offenen Investmentfonds. Deren Depots werden von den Banken lediglich verwahrt. Offene Investmentfonds sind Sondervermögen und fallen nicht in die Insolvenzmasse einer Bank.

Was findet sich da?

Eine Geldanlage in Investmentfonds hat einzigartige Vorteile gegenüber anderen Anlagemöglichkeiten. Hier können die meisten Kundenansprüche an eine Geldanlage erfüllt werden: Sicherheit, Risikostreuung, Flexibilität, Transparenz und Rendite. Es gibt für jedes Anlageziel eines Kunden eine Lösung in Form von offenen Investmentfonds: kurz-, mittel- und langfristig.

Im Bereich der offenen Investmentfonds sind sowohl Einmalanlagen als auch sogenannte Airbag-Produkte für Sparpläne möglich.

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Welche Lösung zu welchem Anleger passt, kann ein Versicherungsmakler für seinen Mandanten ermitteln. Unter den Vermittlern ist allein der Versicherungsmakler gesetzlich verpflichtet einen hinreichenden Marktüberblick zu gewährleisten. Unter den Vermittlern agiert allein der Versicherungsmakler als Interessenvertreter des Kunden und nicht etwa als Vertreter einer bestimmten Gesellschaft bzw. KAG.

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