Eine schreckliche Tragödie ereignete sich vorletztes Wochenende in Baden-Württemberg. Bei einem Wohnungsbrand verlieren 7 Kinder und die Mutter ihr Leben. Mit einer geringen Investition für einen Brandmelder (erhältlich bereits ab 5 Euro) hätten womöglich 8 Menschenleben gerettet werden können. Doch Baden-Württemberg ist neben Berlin, Brandenburg und Sachsen eines von vier Bundesländern, in denen es noch keine Installationspflicht für Rauchwarnsysteme gibt.

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In 10 Bundesländern existiert eine solche gesetzliche Vorschrift schon länger. Anfang dieses Jahres schlossen sich auch Nordrhein-Westfalen und der Freistaat Bayern diesem Kurs an. Doch das bedeutet nicht zugleich, dass in diesen Bundesländern auch der überwiegende Teil der Wohnungen mit einer solchen Anlage zur frühzeitigen Erkennung von Rauch und Feuer ausgestattet ist, denn die exakten Bestimmungen und Vorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland. Insbesondere gibt es eine Differenzierung zwischen Neubauten, Umbauten sowie Bestandsbauten. Besonders für Bestandsbauten wie bspw. Altbauten, welche in Deutschland nach wie vor einen hohen Anteil an Wohnungen abdecken, gelten in vielen Bundesländern Sonder- und Übergangsreglungen. Dementsprechend müssen Bestandsbauten z.B. in Bayern gesetzlich erst bis zum Jahr 2017 mit einem Rauchmelder nachgerüstet werden.

Verantwortlich für die Installation einer Branderkennungsanlage ist im Allgemeinen immer der Eigentümer der Wohnung/des Hauses bzw. bei einem Neubau der Bauherr. Eine Ausnahme gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, denn hier obliegt diese Pflicht dem Besitzer. Im Moment der Schlüsselübergabe vom Vermieter an den Mieter wird hierbei auch der Besitzerstatus an den Mieter übertragen.

Der Eigentümer hat ebenfalls die Pflicht, für eine regelmäßige Wartung oder Instandhaltung der Systeme zu sorgen. Jedoch kann die besagte Verantwortung durch Zusatzreglungen im Mietvertrag auch dem Mieter auferlegt werden. Dies empfiehlt sich besonders, da bei den meisten Warnmeldern ein regelmäßiger Batteriewechsel von enormer Bedeutung ist.

Die gesetzlichen Grundlagen sehen auch vor, dass ein Rauchmelder pro Wohnung speziell bei Mehr-Zimmer-Wohnungen nicht ausreichend ist. Es sollte in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie in Räumen, welche als Rettungsweg dienen (Flure), ein Feuermelder vorhanden sein. Denn besonders nachts gibt es die häufigsten Brandfälle mit Todesopfern, da die Signale des menschlichen Geruchssinns während des Schlafes durch das Bewusstsein nicht wahrgenommen werden.

Rauchmelder nicht vorhanden - Versicherungsschutz riskiert?

Auch Versicherungen, welche im Falle eines Brandes verpflichtet sind für den Schaden aufzukommen, nutzen mittlerweile die Gesetze zur Rauchmelderpflicht um sich zusätzlich abzusichern. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung findet man ausdrückliche Hinweise, dass der Versicherungsschutz erlischt, sobald ein Versicherungsnehmer die gesetzlichen Vorschriften wie z.B. die Rauchmelderpflicht verletzt: Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften sowie alle vereinbarten weiteren Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten. Er darf Sicherheitsvorschriften weder selbst verletzen noch ihre Verletzung durch andere gestatten oder dulden“

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In Sachsen liegt nach aktuellem Stand nach wie vor kein Entwurf für die Einführung einer Rauchmelderpflicht vor. Mit Blick auf die Zukunft bleibt zu hoffen, dass nicht noch weitere schreckliche Unfälle wie in Baden-Württemberg passieren müssen, bevor dieser Aspekt bei der Gesetzgebung in unserem Freistaat eine Rolle spielt. Jedoch empfiehlt sich auch für Menschen aus den Bundesländern ohne entsprechende Pflicht zu ihrer eigenen Sicherheit über die Installation eines Brandwarnmelders nachzudenken. Da es auf dem Markt sehr preiswerte Produkte bereits ab 5 Euro gibt, jedoch nicht jeder angebotene Rauchmelder die frühzeitige Erkennung eines Feuers garantiert, sollte man nicht an der falschen Stelle sparen. Es geht um nicht weniger als Menschenleben.

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