Am 1. Februar hat der Vermögensverwaltungsverein der MLPD vor dem Landgericht Essen eine Schadensersatzklage eingereicht. Vorangegangen war der Versuch einer einstweiligen Verfügung gegen die Sparkasse im Oktober 2012. Streitpunkt ist ein KfW-Antrag zu einer Fotovoltaikerrichtung, den die Sparkasse nicht an die KfW-Bank weitergereicht hat. KfW-Kredite können dabei nie direkt bei den Förderbanken beantragt werden und müssen immer über eine Kredit-Bank, in diesem Fall die Sparkasse Gelsenkirchen, eingereicht werden. Doch diese blockierte den Antrag mit der Begründung, dass "die Zahlen nicht verifizierbar" sind. Zuvor hatte sich die Bearbeitung durch Krankheit eines Mitarbeiters der Sparkasse verzögert.

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Der alte Streit mit den Banken

Die MLPD fordert die "Abschaffung der Ausbeutung durch Banken und Konzerne." Wen wundert es also, dass Banken beim Kunden MLPD skeptisch reagieren. Die Sparkasse Gelsenkirchen ist hier auch nicht alleine, so gab es in der Vergangenheit auch schon Auseinandersetzungen mit der Commerzbank. Die Financial Times kommentierte das Urteil damals mit "Commerzbank kapituliert vor Kommunisten". Die Commerzbank hatte versucht, dem Vorsitzenden der MLPD, Stefan Engel, das Konto zu kündigen. Der Streit wurde damals vor dem Landgericht Essen ausgetragen. Das Gericht verpflichtet die Bank zur Fortführung seiner Konten, da sie keine Gründe für die Kündigung vorlegen konnte.

Banken dürfen wegen politischer Einstellung nicht diskriminieren

Dem Streit mit der Commerzbank ging 2010 ein Versuch der Deutschen Bank voran, die Konten der MLPD zu kündigen. Auf diesen Konten befanden sich damals ca. 10 Millionen Euro. Viele Banken, darunter auch die Volksbank, die SEB Bank und die Norisbank lehnten anschliessend einen Antrag auf Eröffnung eines neuen Kontos ab. Für die MLPD als Partei ist ein Konto zwingend notwendig, denn nach dem Parteiengesetz dürfen Spenden über 1000 Euro nicht in bar angenommen werden. Die Deutsche Bank gab letztendlich noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens nach und die Konten blieben bestehen.

Die Klage auf Schadenersatz

Zunächst klagt der Vermögensverwaltungsverein der MLDP auf einen Schaden von 6.000 Euro. Die Sparkasse Gelsenkirchen soll aber auch die zukünftigen Schäden tragen, die dem Verein durch die Verzögerung, höhere Zinsen und Folgeschäden entstehen. In der Klageschrift steht laut dem Wochenmagazin der MDLP "Die Rote Fahne" wörtlich: "dass diese Ablehnung aus sachfremden, antikommunistischen Motiven, unter Verletzung des Willkürverbots und des Verbots der Benachteiligung aus weltanschaulichen bzw. politischen Gründen (Art. 3 GG, § 242 BGB) sowie als Bestandteil eines seit 2004 … organisierten Konten- und Kreditboykotts deutscher Kreditinstitute gegen die MLPD erfolgt ist".

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