2013 ist Wahlkampfjahr – und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will offenbar Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Schon am Mittwoch legt er dem Bundeskabinett ein Gesetz zur Abstimmung vor, das eine strengere Regulierung des Finanzsektors vorsieht. Neben einem „Trennbanken-System light“ beinhaltet das Gesetzespaket auch eine strengere Managerhaftung sowie die Pflicht für Banken, einmal jährlich der Finanzaufsicht Bafin Krisenpläne für die eigene Abwicklung vorzulegen. Ähnliche Maßnahmen hatte auch SPD-Bundeskanzlerkandidat Peer Steinbrück in einem Positionspapier angeregt. Wird das Gesetz am Mittwoch verabschiedet, könnte es nach Informationen des Handelsblattes bereits im Juni in Kraft treten.

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Schäuble schlägt Trennbankensystem light vor

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, sollen Banken zukünftig riskante Handelsgeschäfte vom Privatkundengeschäft abspalten. Vorgesehen ist laut dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, dass der Eigenhandel und das Geschäft mit Hedge Fonds ab einer bestimmten Größe in eigenständige Gesellschaften überführt werden müssen.

Der Handel auf eigene Rechnung und Geschäfte mit Hedge Fonds sollen für Privatbanken verboten sein, „wenn die im Handelsbestand und der Liquiditätsreserve zuzuordnenden Positionen dieser Geschäfte den Wert von 100 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Bilanzsumme des Kreditinstituts, der Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe, gemischten Finanzholding-Gruppe oder des Finanzkonglomerates übersteigen.“ Mit anderen Worten: Die Banken dürfen weiter zocken, müssen aber wirtschaftlich und rechtlich autarke Handelsgesellschaften für ihr Investment-Geschäft gründen. Auch dürfen Einlageninstitute weiterhin ihre spekulative Finanzinstrumente auf eigene Rechnung als „Dienstleistung für andere“ anbieten.

Wolfgang Schäuble folgt damit weitestgehend den Empfehlungen einer EU-Expertengruppe unter Leitung des finnischen Notenbankgouverneurs Erkki Liikanen. Als Antwort auf die Finanzkrise hatte Liikanen in 2012 angeregt, das Investmentbanking vom stabilen Einlagen- und Kreditgeschäft der Geldhäuser zu trennen. So soll verhindert werden, dass bei der Pleite von Investment-Banken die Spareinlagen der Bürger als Pfand herhalten müssen, damit der Staat mit Steuergeldern zur Rettung der Institute einspringt.

Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen für Bank- und Versicherungsmanager

Auch die strafrechtliche Haftung für Manager will Wolfgang Schäuble verschärfen – zumindest, wenn es sich beim Betätigungsfeld um eine systemrelevante Bank oder Versicherung handelt. „Ich glaube, es ist unbefriedigend, dass die bisherige strafrechtliche Aufarbeitung der Finanzkrise lediglich in einem einzigen Fall zur Verurteilung geführt hat“, zitiert das Handelsblatt eine Rede des Bundesfinanzministers vor Bankern im September 2012.

Nun will Schäuble Taten sprechen lassen. Wird der Gesetzentwurf umgesetzt, müssen Manager zukünftig mit einer Haftstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bis 11 Millionen Euro rechnen, wenn das Risikomanagement vorsätzlich oder leichtfertig seine Pflicht verletzt. “Pflichtverletzungen der Geschäftsleiter im Risikomanagement werden strafrechtlich geahndet, wenn in der Folge das Institut in seinem Bestand oder die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gefährdet ist.“ Risikoreiche Geschäfte bleiben den Geschäftsführern jedoch weiterhin erlaubt, da „unternehmerisches Handeln stets risikobehaftet ist“.

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Zudem müssen systemrelevante Banken zukünftig eine Art Testament für ihre eigene Abwicklung bereithalten. Einmal pro Jahr sollen sie der deutschen Finanzbehörde Bafin einen Plan vorlegen, wie sie im Fall einer finanziellen Schieflage saniert werden können – möglichst ohne den Einsatz von Steuergeldern. Die EU verhandelt derzeit ebenfalls über eine Pflicht zu Banken-Rettungsplänen, ein Beschluss steht dazu jedoch noch aus.

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