Seit Einführung des GKV-Finanzierungsgesetzes wird der Wettbewerb der Kassen neben ihrem Leistungsangebot nicht länger über Beitragssätze sondern über Zusatzbeiträge und Prämien geführt. Insbesondere Krankenkassen, die ihre gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklagen deutlich überschreiten, können Überschüsse an ihre Mitglieder auszahlen. Die Überschussabgabe der Krankenkassen gesetzlich zu regulieren, hatte Daniel Bahr im Mai letzten Jahres noch eifrig gefordert.

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Prämien der Krankenversicherer in der Übersicht

Nach bisherigem Wissensstand zahlen lediglich 14 Krankenkassen Teile ihrer Überschüsse an die Mitglieder aus. Die Prämien werden zum Teil komplett gezahlt. Zumeist werden sie aber anteilig angerechnet, also auf die Monate, in denen man beitragszahlendes Mitglied ist, aufgeteilt.

Stand 09.01.2013 - Quelle: Kassensuche GmbH

Profitieren können von den Prämien zumeist lediglich die tatsächlich beitragszahlenden Mitglieder. So sind beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige von der Begünstigung ausgenommen. Da es sich um eine Beitragsrückerstattung handelt, wird die Prämie oftmals auch nur für einen Zeitraum gezahlt, in denen die Mitglieder selbst Beiträge entrichtet haben. Wer mit Beitragszahlungen im Rückstand ist oder Beiträge vollständig von Dritten erhalten hat (etwa beim ALG I und ALGII) hat keinen Anspruch. Gleiches gilt für Zeiten, in denen Mitglieder beitragsfrei versichert sind wie in der Elternzeit oder wenn der Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen erhält. Arbeitgeber profitieren nicht direkt von der Prämie.

Prämienauschüttung als Wettbewerbsvorteil?

Die Möglichkeit der Überschussbeteiligung setzen die Krankenkassen gezielt im Wettbewerb ein, etwa zum Anwerben potentieller Neukunden. Die Techniker Krankenkasse gibt etwa potentiellen Neukunden die Chance komplett von der Prämie zu profitieren, wenn sie noch bis Ende Februar zur TK wechseln: Die Versicherten erhalten erst ab Mai, bishin zum Monat Dezember 2013, in jedem angefangenen Monat 10 Euro. Bis spätestens März 2014 sollen hier die Beträge via Scheck bei den Begünstigten landen. Bundesweit zahlt die Techniker Krankenkasse ca. 500 Millionen Euro Überschüsse aus. Zusätzlich soll auch die Praxisgebühr zurückgezahlt werden. Wer entsprechende Nachweise einreicht und zudem an vier Maßnahmen zu gesundheitsbewusstem Verhalten im Rahmen des Bonusprogramms der Kasse absolviert, dem werden bis beispielsweise zu 60 Euro im Jahr zurückerstattet.

Ähnlich wie die TK ist auch die Handhabe der HEK - Hanseatische Krankenkasse. Hier bekommt jedes beitragszahlende Mitglied ab Mai 2013 die Prämie von 75 Euro, im Gegensatz zur TK alllerdings unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft.

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Die G&V BKK wirbt gezielt mit dem Slogan „Ihre günstige Krankenversicherung - die Krankenkasse mit Prämienauszahlung“ geworben. Bereits seit 2009 zahlt die G&V BKK jedes Jahr die Überschüsse in Form von Prämien an die Mitglieder aus. Erst ab diesem Jahr hat beispielsweise kündigt auch die BKK Gildemeister Seidensticker eine regelmäßige Prämeinauszahlung an. Unabhängig von diesen monatlichen Finanzspritzen werden zudem bei einigen gesetzlichen Versicherern neue Leistungen eingeführt. So werden etwa die künftig auch mehrfach Kosten für osteopathische Behandlungen übernommen.

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