Betrachtet man jedoch die Summe von über 500 Milliarden Euro, die die Unternehmen jährlich an Sozialabgaben aufbringen, relativiert sich der Vorwurf sehr schnell.

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Annelie Buntenbach spricht von Betrug

Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbund Vorsitzende des Bundesvorstands der Rentenversicherung, spricht offen von Betrug. So erklärte Annelie Buntenbach gegenüber dem Hamburger Abendblatt: „Immer öfter versuchen sich Arbeitgeber ihrer sozialen Verantwortung zu entziehen. Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten nicht zu zahlen ist zutiefst unsozial und der Versuch, für höheren Profit die sozialen Risiken allein auf dem Rücken der Arbeitnehmer abzuladen. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern muss kontrolliert und entsprechend geahndet werden."

Annelie Buntenbach spricht von einem Betrug, der durch eine Unordnung am Arbeitsmarkt begünstigt wird. „Statt weiterhin auf die Ausweitung all der verschiedenen Formen von Lohnunterbietung und kurzfristiger oder nicht abgesicherter Beschäftigung wie etwa Leiharbeit, Werkverträge, Scheinselbstständigkeit und Minijobs zu setzen, muss der Gesetzgeber endlich für einen klaren rechtlichen Rahmen sorgen", forderte Buntenbach. Speziell die Minijobs bedürften laut der Gewerkschafterin eine umfassende Reform: "Es muss endlich wieder selbstverständlich sein, dass für jede Beschäftigung auch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, und zwar ab dem ersten Euro".

Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales sieht das entspannter

Dagegen sieht das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales,in der negativen Entwicklung noch keinen Betrug seitens der Arbeitgeber. So räumte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums ein, dass der Anstieg durchaus mit juristischen Änderungen, mit Urteilen zu Tarifverträgen oder mit einfacher Vergesslichkeit zusammen hängen könne.

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Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren

Ernst kann es trotzdem werden, wenn Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abführen. So kann es bei Straftaten in Zusammenhang mit der mangelnder Beitragszahlung, laut Strafgesetzbuch, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geben. Wen verwundert es daher, dass die Quote der Prüfer so gering ausfällt.

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