In der Tarifserie „Top“ der Nürnberger Krankenversicherung werden Leistungen nun zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattet. Bisher war die Erstattung auf den 2,3-fachen Satz beschränkt.
Ebenfalls neu: Alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten Leistungen werden bis zum Höchstsatz erstattet. Die Differenzleistungen mussten bisher über einen Zusatzbaustein eingeschlossen werden.

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Ab sofort werden bis zu 50 Sitzungen pro Jahr für ambulante Psychotherapie erstattet.
Zudem sind die Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche nur noch halb so hoch wie die für Erwachsene.

Premienergänzungstarif neu aufgestellt

Der Premiumergänzungstarif (PEG) bündelt nun Merkmale, die bisher in mehreren Tarifen enthalten waren. Er sieht unter anderem Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlung vor, ersetzt die Krankenhauszuzahlung und beinhaltet einen Auslandsschutz.

Auch die stationären Zusatztarife wurden neugeordnet. Angebote für Kunden in der Krankenvollversicherung heißen nun S1 und S2; die Tarife SG1 und SG2 richten sich an gesetzlich Versicherte, die auf eine komfortable Unterbringung im Krankenhaus und Chefarztbehandlung wert legen.

Mit dem stationären Zusatztarif SG2A erweitert die Nürnberger Krankenversicherung ihr Angebot im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung. Für die Eintrittsalter von 16 bis 67 Jahren ist ein einheitlicher Beitrag vorgesehen.

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Der Rechungszins für die Unisex-Tarife der Nürnberger Krankenversicherung beläuft sich nun auf 2,75 Prozent. Damit folgt die Gesellschaft einer Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung.

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