In Deutschland werden mehr als 1,6 Millionen Menschen von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt, die Tendenz ist steigend. Doch für viele Menschen sind häusliche Pflege und Job kaum vereinbar, so dass sie ihren Beruf aufgeben müssen, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird. Abhilfe sollte hier das Gesetz zur Pflegezeit schaffen – ein Prestigeprojekt von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU).

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Familienpflegezeit - 2 Jahre Lohnausgleich

Wie funktioniert das Pflegezeitgesetz? Seit Jahresbeginn 2012 können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal 2 Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Als Ausgleich zahlt der Arbeitgeber weiterhin maximal 75 Prozent des Lohnes. Nach Ende der Pflegezeit muss der Mitarbeiter seinen Lohnzuschuss wieder tilgen. Er arbeitet wieder 100 Prozent, bekommt aber nur drei Viertel seines Gehalts ausgezahlt, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Einen Anspruch auf Familienpflegezeit gibt es allerdings nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich freiwillig einigen.

Das Unternehmen kann für die Gehaltsüberbrückung einen zinslosen Kredit bei der staatlichen Förderbank KfW aufnehmen. Es besteht zudem die Pflicht zum Abschluss einer Ausfallversicherung, etwa für den Fall, dass der Mitarbeiter stirbt oder berufsunfähig wird.

Nur 135 Anträge auf Familienpflegezeit

Wie nun die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf das Familienministerium berichtet, entpuppt sich das Familienpflegezeitgesetz bisher als voller Flop. Seit Januar 2012 sind erst 135 Anträge beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gestellt worden. Zum Teil handelte es sich dabei lediglich um eine Versicherung, da die Arbeitgeber für den Gehaltsvorschuss selbst aufkamen. Lediglich 46 Antragsteller nahmen die volle Familienpflegezeit in Anspruch, so dass Darlehen von insgesamt 36.000 Euro im Monat ausgezahlt worden.

Entsprechend unzufrieden reagierten sowohl Arbeitgeberverbände als auch Gewerkschaften. „Die Zahlen belegen, dass das Gesetz nicht notwendig ist“, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnten, je nach Betrieb und Bedarf, selbst Pflegezeiten vereinbaren. „Gesetzliche Regelungen sind im besten Fall überflüssig, im schlimmsten Fall schädlich.“

Von „überkomplexen Regelungen“ sprach Ingrid Sehrbrock, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Sie störte sich vor allem daran, dass Kristina Schröder bei der Industrie keinen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit durchgesetzt habe und es den Arbeitgebern freigestellt ist, ob sie einer derartigen Regelung zustimmen. Sehrbrock kritisierte, dem Gesetz fehle es deshalb an „sozialer Prägekraft“ und einem „sozialen Mindeststandard“.

Das Familienministerium gibt sich jedoch gelassen. Das Gesetz brauche Zeit, um sich wirksam durchzusetzen, sagte ein Sprecher von Kristina Schröder. „Das Beispiel der Altersteilzeit, die sehr ähnlich organisiert war und nach zehn Jahren 100.000 Teilnehmer hatte, zeigt: Solche großen gesellschaftlichen Vorhaben brauchen eine Anlaufzeit“.

Doch auch die Dauer der Familienpflegezeit ruft Kritiker auf den Plan. Nach spätestens zwei Jahren müssen die Pflegenden wieder voll berufstätig werden und ihren Lohnvorschuss abarbeiten. Zu wenig, sagen Pflegeexperten: In Deutschland werden Familienangehörige im Schnitt für eine Dauer von acht Jahren gepflegt.

Carsten Maschmeyer und Bert Rürup arbeiteten an Familienpflegezeitgesetz mit

An der Ausarbeitung des Familienpflegezeitgesetzes waren auch zwei einflussreiche Lobbyisten beteiligt: Carsten Maschmeyer, Gründer des Finanzdienstleisters AWD, und Bert Rürup (SPD), Erfinder der Rürup-Rente, hatten mit ihrer MaschmeyerRürup AG ein Gutachten zu der Pflegezeit ausgearbeitet.

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Auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke in 2010 hat das Bundesfamilienministerium zudem bestätigt, dass auch die Nürnberger Versicherungsgruppe und die Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe in die Ausarbeitung des Konzeptes einbezogen wurden. Die Opposition hatte deshalb beklagt, dass die Pflicht zum Abschluss einer privaten Ausfallversicherung vor allem den Versicherungsunternehmen nützt und die Familienpflegezeit unattraktiver werden lässt.

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