Der Fall ist keineswegs eindeutig. Es mag sein, dass Unister nicht nur zufriedene Kunden bei der Vermittlung von Reisen und Flügen auf seinen Portalen ab-in-den-urlaub.de und fluege.de hat. Das alleine ist aber keine Grundlage für das harte Vorgehen von INES. Wie es scheint, hatte INES schon länger nach einem Grund gesucht und sich im Fall Unister mit der BaFin abgestimmt. Anders ist jedenfalls nicht zu erklären, wieso INES am selben Tag bei Unister einmarschierte, an dem auch die BaFin ihre Entscheidung bekannt gab, die Dienstleistung als Versicherung einzustufen.

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Der Standpunkt der BaFin

Das Bundesaufsichtsamt für Finanzen, die BaFin, hat in Deutschland unter anderem die Aufgabe, Dienstleistungen zu prüfen und gegebenenfalls als Versicherung einzustufen. Bei Unister handelt es sich um einen Reiserücktrittsservice. Unister hatte diesen Service gegen eine zusätzlich Gebühr angeboten und im Falle eines Stornos durch den Kunden bis zu einem festen Betrag die Kosten übernommen. Diesen Service hat die BaFin jetzt als Versicherungsleistung eingestuft. Momentan wird nur der steuerliche Aspekt angeklagt, welche sonstigen Auswirkungen das auf bereits verkaufte Services hat, ist noch offen. Unister hat das Angebot umgehend von seiner Plattform genommen. Dabei hat es auch in der Vergangenheit schon verschiedene Fehlentscheidungen, wie von Versicherungsbote berichtet. Für den Unister-Gründer Thomas Wagner ist es daher unverständlich, warum nicht vorher seitens der BaFin der Dialog gesucht wurde. Er bezeichneite das Vorgehen als "unverhältnismäßig".

Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb

Die Anschludigungen der Staatsanwaltschaft haben bereits eine schädigende Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb von Unister, letzte Woche kündigte der Reiseveranstalter TUI die Zusammenarbeit mit Unister. Die Reisen von TUI dürfen nicht mehr über die Portale von Unister angeboten werden. Wie lange die Untersuchungen noch laufen ist momentan nicht abzusehen.

Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Derweit hat Unister-Gründer und Geschäftsführer Thomas Wagner, 34, in einem umfangreichen Interview am 22. Dezember 2012 mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (faz.net) Stellung bezogen. Im FAZ-Interview sagte er u.a.: "... Grundsätzlich sind wir über das gesamte Vorgehen der sächsischen Behörden verwundert. Wir haben einen Bescheid aus dem Jahr 2002 des damaligen Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen, aus dem nach umfangreicher Prüfung hervorgeht, dass der Stornoschutz kein genehmigungspflichtiges Versicherungsgeschäft sei und demnach auch keine Versicherungssteuer zu bezahlen sei. Daraufhin wurde dieser Stornoschutz auf unserem Portal zehn Jahre lang bis zum Tag der Razzia zu Reisebuchungen angeboten. Eine Anhörung zu einer Untersagungsverfügung erhielten wir erst an diesem Tag. Deshalb können wir das drastische Vorgehen der Behörden in Sachsen, insbesondere der Antikorruptionseinheit „Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES)“ absolut nicht nachvollziehen. Ich halte die Vorwürfe für unbegründet." Zum gesamten Interview von Thomas Wagner geht es hier:

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http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/nach-ermittlungen-unister-geschaeftsfuehrer-vorwuerfe-unbegruendet-12001529.html

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