Eine betriebliche Krankenversicherung kann mehr wert sein als eine Gehaltserhöhung in entsprechender Höhe. Denn der Arbeitgeber übernimmt die gesamten Kosten der Versicherung und kann diese steuerlich geltend machen. Der Arbeitnehmer muss die Beiträge als sachwerten Vorteil nur dann versteuern, wenn sie gemeinsam mit anderen Leistungen des Arbeitgebers die Grenze von 44 Euro im Monat überschreiten.

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„Wir sehen die betriebliche Krankenversicherung als einen Zukunftsmarkt“, erklärt Hans Josef Pick, Vorstand der DKV Deutschen Krankenversicherung. Wegen des demografischen Wandels stünden immer mehr mittelständische Unternehmen in einem starken Wettbewerb um die besten Fachkräfte.

Die Versicherung der DKV greift für jeden versicherten Mitarbeiter sofort: Die Gesundheitsprüfung entfällt, alle Vorerkrankungen und laufenden Behandlungen sind eingeschlossen. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, kann er die Versicherung selbst weiterführen - ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Auf Wunsch kommen die Experten der DKV ins Unternehmen und bieten etwa einen Zahngesundheitstag, ein Rückentest oder andere Gesundheitsberatungen an.

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Die neuen Absicherungskonzepte werden für Unternehmen ab 25 Mitarbeitern angeboten. Zur Auswahl stehen für den Anfang die Absicherung der Kosten für Zahnersatz und Extra-Leistungen im Krankenhaus. Weitere Angebote, etwa für Arzneimittel oder Sehhilfen, sollen zu einem späteren Zeitpunkt auf den Markt kommen.

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