Müssen zukünftig 19 Prozent Versicherungssteuer nicht nur auf die Beiträge einer Kfz-Haftpflicht bezahlt werden, sondern ebenfalls auf die Selbstbeteiligung im Schadensfall? Einen entsprechenden Vorschlag habe das Bundeskabinett bereits beschlossen, berichten heute übereinstimmend die Wirtschaftswoche und die Financial Times Deutschland. Die Zeitungen berufen sich hierbei auf Regierungskreise. Allerdings befinde sich das Gesetz noch in der Beratungsphase.

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Betroffen wären von dieser Reform zunächst Betreiber von Fahrzeugflotten, die im Gegensatz zu Privatleuten einen Kfz-Haftpflichttarif mit Selbstbehalt wählen dürfen. Denn das Finanzministerium stört sich daran, dass die Flottenbetreiber einen Trick gefunden haben, die Versicherungssteuer für ihrer Fahrzeuge möglichst gering zu halten. Sie schließen hohe Selbstbeteiligungen ab, müssen deshalb auch niedrigere Versicherungsprämien entrichten. Da aber nur Versicherungsprämien besteuert werden, beziffert der Fiskus seine Steuerausfälle auf 100 Millionen Euro jährlich.

Scharfe Kritik äußerte Rüdiger Auras, Geschäftsführer des Versicherungs-Schutzverbandes, gegenüber den Plänen des Finanzministeriums. „Der Selbstbehalt ist ein rechtlich legitimes Mittel, um den Risikotransfer zu vereinfachen“, sagte er der Financial Times. „Diese Regelung konterkariert das.“ Auch das Kfz-Handwerk befürchtet Nachtteile, wenn die Flottenbetreiber Mehrkosten auf die Werkstätten statt auf Kunden abwälzen.

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Laut Wirtschaftswoche verteidigt jedoch das Finanzministerium seine Pläne. Etwas ungelenk heißt es in einer Stellungnahme: „Die tatsächlich verwirklichten Selbstbehalte als Versicherungsentgelt der Versicherungssteuer zu unterwerfen, ist steuersystematisch richtig.“ Entsprechend dieser Logik scheint eine Selbstbehalt-Steuer auch für die privaten Kaskotarife und die Krankenversicherung plausibel.

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