Deutsche vertrauen auf Nachbarn
Foto: Zurich
Wer wirft ein wachsames Auge auf das Eigenheim, wenn man in die Ferien fährt? Für die Hälfte der Deutschen (50 %) ist diese "hoheitliche" Aufgabe klar verteilt: Sie vertrauen auf die Fürsorglichkeit von Nachbarn und Freunden.
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Dagegen vertrauen nur vier von zehn (43 %) in ihrer Abwesenheit lieber auf das wachsame Auge von Familienangehörigen. Lediglich 1 % nimmt einen professionellen Haushüter-Service in Anspruch, der während des Urlaubs daheim nach dem Rechten sieht. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Zurich Versicherung in Deutschland. Das Ergebnis zeigt jedoch auch: Für 13 % der Befragten ist die Notwendigkeit eines Haushüters nicht unbedingt erforderlich; sie würden ihr Heim auch über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lassen. 6 % der Deutschen sind sogar strikt dagegen, überhaupt jemanden unbeaufsichtigt in ihr Heim zu lassen.
Die Deutschen lassen aber nicht nur gerne beaufsichtigen, auch im Gegenzug sind sie in Sachen Nachbarschaftshilfe sehr engagiert. So packen sieben von zehn Befragten (71 %) laut Zurich Umfrage sehr gerne beim Nachbarn an und übernehmen den Job als Haushüter, wenn der Nachbar mal wieder verreist. Nur 3 % der Deutschen gaben an, der Bitte nicht nachkommen zu wollen. Begründung: Für sie ist der Haushüter-Job einfach zu lästig. Tatsächlich gibt es in der Republik aber auch Nachbarn, die noch nie um ihren Einsatz als "Aufpasser" gebeten wurden: 19 % sind hier noch komplett unerfahren.
Im Durchschnitt begeben sich 55 % der Deutschen ganz entspannt in den Urlaub und lassen das traute Heim mit einem guten Gefühl zurück. Für 25 % der Befragten ist aber die Angst vor Einbrechern ein ständiger Urlaubsbegleiter. Weniger ängstlich sind die Deutschen in Bezug auf Schäden durch Unwetter: Nur zwei von zehn Befragten (23 %) sorgen sich während des Urlaubs um Sturm, Hagel oder Hochwasser in der Heimat. Eben so viele (23 %) beschäftigen mögliche Schäden durch geplatzte Rohre oder Kurzschlüsse in der Elektrik.
Zwar zeigt die Zurich Umfrage, dass die Deutschen gerne Haushüter-Tätigkeiten übernehmen, 23 % wissen dabei aber gar nicht, wer für selbstverursachte Schäden im fremden Heim eigentlich haften muss. 22 % meinen, dass für Schäden durch Nachbarschaftshilfe keiner haftbar gemacht werden kann. Davon überzeugt, dass Haushüter für selbstverursachte Schäden beim Nachbarn auch selbst aufkommen müssen, sind dagegen 35 %. Tatsächlich gilt jedoch der Grundsatz: Urlauber, die Nachbarn oder Familieangehörige um Haushüter-Tätigkeiten bitten, müssen Schäden durch den Aufpasser selber tragen. Solange der Helfer nicht grob fahrlässig handelt, muss er für Missgeschicke im Rahmen seiner Gefälligkeit nicht haften. Laut Umfrage liegt damit nur jeder Fünfte (21 %) richtig.
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Aus der Rechtsprechung entwickelte sich, dass dem helfenden Haushüter Schutz gewährt wird: Er muss Schäden nicht bezahlen, die durch einen unentgeltlichen Gefälligkeitsdienst entstanden sind. Deshalb tritt auch die private Haftpflichtversicherung des Helfenden nicht ein. Die Kosten muss die Person tragen, der geholfen wurde – wie bei einem selbstverursachten Schaden. Das Problem dabei: Was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, ist Auslegungssache. Daher entscheidet in letzter Instanz oft ein Gericht darüber, ob es sich um einen Freundschaftsdienst handelt und wer entsprechend den Schaden zu begleichen hat. Tipp: Die Haftungsfrage einfach vor dem Urlaub klären oder Gefälligkeitsschäden explizit in die Haftpflichtversicherung aufnehmen lassen. Der Versicherungsschutz kann im Ernstfall unangenehme Streitigkeiten unterbinden.
Hotels und Restaurants werben gerne mit Kategorien in Form von 1 – 5 Sternen.
Warum sollte eine solche Methode der Kategorisierung nicht auch für die Haushüter-Branche von Vorteil sein? Immerhin gibt es schon seit den achtziger Jahren in Deutschland Unternehmen, die bei vorübergehender Abwesenheit der Besitzer deren Anwesen in vorbildlicher Weise zuverlässig und engagiert betreuen.
Sollte man nicht auch Kunden, die Ihr Eigentum zeitweise anderen anvertrauen, solch eine klare und nachvollziehbare Klassifizierung der Dienstleistungsunternehmen als Entscheidungshilfe anbietet?
Wesentlichen Aufschluss über die Integrität eines Unternehmens geben insbesondere die Merkmale: ordnungsgemäße behördliche Anmeldung, umfassender Versicherungsschutz, behördliche Führungszeugnisse, die eingehende Überprüfung der Mitarbeiter und die Entrichtung der Sozialabgaben.
Die Dienstleister-Kategorien, leicht nachvollziehbar und vergleichbar
Dass die Qualitätskriterien des Haushüter-Forums 1) viel Ähnlichkeit mit den nachstehenden Unternehmens-Kategorien aufweisen ist kein Zufall, sondern beruht auf dem Bestreben zur konsequenten Weiterentwicklung der Haushüter Service-Qualität und deren Kennzeichnung für den Kunden. Das Ergebnis ist die für jedermann verständliche und transparente Entscheidungshilfe:
Das Unternehmen:
* Verfügt über die behördliche Anmeldung und erfüllt die jeweiligen landesspezifischen Vorschriften
** verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutz des anvertrauten Kundeneigentums in angemessener Höhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
*** verfügt über ein pol./behördliches Führungszeugnis des/der Unternehmensinhaber
**** beschäftigt Mitarbeiter, leistet die gesetzlichen Sozialabgaben und unterhält eine zusätzliche Unfallversicherung für die Haushüter
***** gewährleistet die eingehende Überprüfung der Haushüter (u.A. amtliches Führungszeugniss, Lebenslauf, Referenzen und Überprüfung des häuslichen Umfelds)
Die individuelle Qualität der Haushüter-Dienstleistungen
Bitte beachten Sie, dass die Kategorie eines Unternehmens keine Bewertung der individuellen Dienstleister-Qualität beinhaltet.
Ein Einzelunternehmen, das (noch) keine Mitarbeiter beschäftigt, erhält, falls die Voraussetzungen gegeben sind, maximal die "HDK 3 Sterne".
Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass das Unternehmen im Bezug auf die individuelle Service-Qualität den "4 - oder 5 Sterne" Unternehmen unterlegen ist.
Sollte dieses oder andere "3 Sterne" Unternehmen Ihnen aber doch Mitarbeiter als Haushüter anbieten, raten wir zur Vorsicht, weil laut Kategorie-Einstufung keine gesetzlichen Sozialabgaben und eingehende Überprüfung dieser Mitarbeiter gewährleistet sind.
Weitere wichtige Kriterien sind der Zeitraum, seitdem das Unternehmen bereits tätig ist, die Anzahl und Zufriedenheit der Kunden und die Qualität der Haushüter. Seriöse Unternehmen bieten potentiellen Kunden an, sich bei anderen Kunden (selbstverständlich mit deren Einverständnis) über ihr Unternehmen und/oder den vorgeschlagenen Haushüter zu erkundigen.
Hans-Peter Reiss
Ist es nicht ein Widerspruch, dass 25 % Angst haben, dass bei ihnen zu Hause eingebrochen wird, wenn sie in Urlaub sind aber nur 1 % einen professionellen Haushüter engagieren. Da bleibt für die Branche noch eine Menge zu tun. Vielleicht sollten sich alle Anbieter einmal zusammen setzen und klären was sie gemeinsam anders machen können als heute. Insbesondere in der Öffentlichkeitsarbeit, in der Eindeutigkeit dem Verbraucher gegenüber und zwar in positiver Eindeutigkeit nämlich klar und verständlich.
Eine gemeinsame Qualitätsinitiative wäre auch nicht von Schaden, auch wenn unterschiedliche Aussagen im Netz zu finden sind. Verbraucherfreundlich ist dies als Gesamtblick auch eher nicht. Auch wenn man Jedermann (von den Anbietern) den guten Willen nicht absprechen sollte.
Dabei gibt es viele gute Gründe, weshalb ein professioneller Haushüter die sinnvolle Alternative ist gegen die privat organisierten Helfer, die stundenweise ins Haus kommen und die, wenn der Nutzer dies sorgfältig und nach den gesetzlichen Regeln macht, für diesen einen Rattenschwanz von Verwaltungsaufgaben mit sich zieht.
Der professionelle Haushüter ist für den Verbraucher relativ einfach zu organisieren. Buchen, bezahlen und alles andere wird vom Anbieter organisiert, verwaltet, gesamt- und gemeingesellschaftlich abgewickelt (Steuern, Abgaben, Versicherungen, Sicherstellung der "richtigen Personen" Ersatzlieferung im Ausfall-Falle u.s.w. Damit ist er teuerer als private Hilfen oder gewerbliche Angebote, die Stundendienste anbieten. ABER da der Haushüter rund um die Uhr im Haus ist, kann es keine bessere Lösung geben. Die Anwesenheit eines Haushüters geht sogar weit über die normale Nutzungszeit eines berufstätigen Bewohners hinaus. Das muss man sich nur einmal klar machen.
In 10 Tage ergeben sich 240 Stunden.
Otto Normalverbraucher als Arbeitnehmer ist 8 Stunden + 1 Std. An- und 1 Std. Abreise 10 Std. täglich weg, demnach ist er von 240 Stunden nur 140 Stunden im Haus = 58 % Anwesenheit.
Ein Haushüter darf nur maximal 4 Stunden das Haus verlassen. Demnach ist er 200 Stunden im Haus und meist auch bei den Tieren = 83 % Anwesenheit. Wer will das Toppen, es sein denn man wäre Rentner und ans Haus gefesselt?
Ein Stundendienst, der zwar billiger ist, ist bei zwei Stunden Dienst am Tag nur 20 Stunden anwesend = 8 % Anwesenheit.
Also: Alles spricht für den Haushüter. Auch wenn er Geld kostet, auch wenn er im Haus wohnt, unkontrolliert ist. Im Gegenteil, seine Anwesenheit ist ein Vorteil bei der Risikovorsorge und bei der Tierbetreuung.
Professionelle Haushüter sollten deshalb sehr wohl mit Selbstbewusstsein ihren Dienst anbieten. Wie gesagt, gemeinsam wäre besser. Für den Verbraucher eindeutig wäre noch besser. Es gibt viel zu tun in der Branche.
Übrigens, bei rund 40 Mio. Haushalten in Deutschland sind 1 % 400.000 Kunden. Wer hat sie?