Dagegen vertrauen nur vier von zehn (43 %) in ihrer Abwesenheit lieber auf das wachsame Auge von Familienangehörigen. Lediglich 1 % nimmt einen professionellen Haushüter-Service in Anspruch, der während des Urlaubs daheim nach dem Rechten sieht. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Zurich Versicherung in Deutschland. Das Ergebnis zeigt jedoch auch: Für 13 % der Befragten ist die Notwendigkeit eines Haushüters nicht unbedingt erforderlich; sie würden ihr Heim auch über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lassen. 6 % der Deutschen sind sogar strikt dagegen, überhaupt jemanden unbeaufsichtigt in ihr Heim zu lassen.

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Mehrheit der Deutschen packt gerne beim Nachbarn an

Die Deutschen lassen aber nicht nur gerne beaufsichtigen, auch im Gegenzug sind sie in Sachen Nachbarschaftshilfe sehr engagiert. So packen sieben von zehn Befragten (71 %) laut Zurich Umfrage sehr gerne beim Nachbarn an und übernehmen den Job als Haushüter, wenn der Nachbar mal wieder verreist. Nur 3 % der Deutschen gaben an, der Bitte nicht nachkommen zu wollen. Begründung: Für sie ist der Haushüter-Job einfach zu lästig. Tatsächlich gibt es in der Republik aber auch Nachbarn, die noch nie um ihren Einsatz als "Aufpasser" gebeten wurden: 19 % sind hier noch komplett unerfahren.

Ganz entspannt in den Urlaub

Im Durchschnitt begeben sich 55 % der Deutschen ganz entspannt in den Urlaub und lassen das traute Heim mit einem guten Gefühl zurück. Für 25 % der Befragten ist aber die Angst vor Einbrechern ein ständiger Urlaubsbegleiter. Weniger ängstlich sind die Deutschen in Bezug auf Schäden durch Unwetter: Nur zwei von zehn Befragten (23 %) sorgen sich während des Urlaubs um Sturm, Hagel oder Hochwasser in der Heimat. Eben so viele (23 %) beschäftigen mögliche Schäden durch geplatzte Rohre oder Kurzschlüsse in der Elektrik.

Fehleinschätzung bei Haftungsfrage für Haushüter

Zwar zeigt die Zurich Umfrage, dass die Deutschen gerne Haushüter-Tätigkeiten übernehmen, 23 % wissen dabei aber gar nicht, wer für selbstverursachte Schäden im fremden Heim eigentlich haften muss. 22 % meinen, dass für Schäden durch Nachbarschaftshilfe keiner haftbar gemacht werden kann. Davon überzeugt, dass Haushüter für selbstverursachte Schäden beim Nachbarn auch selbst aufkommen müssen, sind dagegen 35 %. Tatsächlich gilt jedoch der Grundsatz: Urlauber, die Nachbarn oder Familieangehörige um Haushüter-Tätigkeiten bitten, müssen Schäden durch den Aufpasser selber tragen. Solange der Helfer nicht grob fahrlässig handelt, muss er für Missgeschicke im Rahmen seiner Gefälligkeit nicht haften. Laut Umfrage liegt damit nur jeder Fünfte (21 %) richtig.

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Wo endet die Gefälligkeit?

Aus der Rechtsprechung entwickelte sich, dass dem helfenden Haushüter Schutz gewährt wird: Er muss Schäden nicht bezahlen, die durch einen unentgeltlichen Gefälligkeitsdienst entstanden sind. Deshalb tritt auch die private Haftpflichtversicherung des Helfenden nicht ein. Die Kosten muss die Person tragen, der geholfen wurde – wie bei einem selbstverursachten Schaden. Das Problem dabei: Was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, ist Auslegungssache. Daher entscheidet in letzter Instanz oft ein Gericht darüber, ob es sich um einen Freundschaftsdienst handelt und wer entsprechend den Schaden zu begleichen hat. Tipp: Die Haftungsfrage einfach vor dem Urlaub klären oder Gefälligkeitsschäden explizit in die Haftpflichtversicherung aufnehmen lassen. Der Versicherungsschutz kann im Ernstfall unangenehme Streitigkeiten unterbinden.

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