Die Regelbedarfe werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Dabei liegt ein Misch-Index der Berechnung zugrunde. Dieser orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Ab 2014 soll diese Berechnung durch die "laufende Wirtschaftsrechnung" als Berechnungsgrundlage für die Regelsätze abgelöst werden. Die Neuerungen treten zum 1.1. jeden Jahres in Kraft.

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Ab dem kommenden Jahr erhält demnach ein alleinstehender Erwachsener einen Regelsatz von 374 Euro pro Monat. Eine Erhöhung des Bedarfs wurde nicht nur für diese Stufe 1 beschlossen, sondern auf fast allen Regelbedarfsstufen ermittelt. Für Verheiratete wurde der Bedarfssatz um 9 Euro aufgestockt. 299 Euro statt zuvor 291 Euro erhalten Volljährige ohne eigenen Haushalt, Kleinkinder (bis 6 Jahre) erhalten 4 Euro mehr. Keine Veränderung gibt es für Kinder von 6-18 Jahren in den Stufen 4 und 5.

Der Regelsatz, welcher monatlich als Arbeitslosengeld II an Berechtigte gezahlt wird, soll den laufenden sowie einmaligen Bedarf des täglichen Lebens decken. Der Aufwand für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung) wird dabei mit einbezogen. Zudem werden weitere Bedürfnisse des Alltags, Beziehungen zur Umwelt und, in gewissem Umfang, auch die Teilhabe an Kultur dabei berücksichtigt.

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Wer sich orientieren möchte, welche finanziellen Leistungen nach den neuen Regelsätzen bezogen werden können, kann diese ab dem 1.1.2012 mithilfe des ALG II-Rechners von versicherungsbote.de ermitteln.

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