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Pfändung unter Sockelbetrag trotz P-Konto

Auch ein P-Konto bietet keinen optimalen Schutz, wenn die Bank - hier Sparkasse MM-LI-MN - ihre eigenen - gesetzwidrigen - Berechnungsmethoden anwendet (Pfändung von Geldern unterhalb des eigentlich pfändungsgeschützten Sockelbetrages).
Machen aber auch andere Banken/Sparkassen so ...
Siehe dazu Bericht bei Frontal21(ZDF) vom 08.05.12 unter dem Titel
"Banken plündern Konten von klammen Kunden"
(ist dort in der Mediathek zu finden - Kurzlink dazu www.doiop.com/frontal21

Beschwerden an die Rechtsabteilung der Bank werden ignoriert, werden
einfach gar nicht beantwortet.

Da hilft nur eine Beschwerde an BaFin, Bundesjustizministerium etc. oder
eine Klage, um wieder an die einbehaltenen Gelder zu kommen.

Ein Urteil dazu, dass diese "bankeigenen" Berechnungsmethoden nicht
zulässig sind, gibt es bereits vom AG Köln (AZ 142 C 441/10).

Trotzdem machen die Banken was sie wollen !!

Das Thema wird auch hier behandelt: www.p-konto-forum.de
Dort sind Ansprechpartner für entsprechende Beschwerden von mir veröffentlicht.
geschrieben von Leopold am 23.05.2012 02:53
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