Stellungnahme
Provision | 31.10.11
 

SDV für Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes

Die „Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e. V." (SDV), die sich für den Schutz der berufsständischen Interessen des unabhängigen Versicherungsvermittlers einsetzt, spricht sich für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes aus. Wir veröffentlichen hiermit die Stellungnahme des Verbandes.

Wird das Provisionsabgabeverbot abgeschafft, so sieht der Interessenverband Vermittler und Verbraucher als gemeinsame Verlierer. „Insbesondere kleinere Vermittlerunternehmen werden damit nicht unerheblich in ihrer Existenz bedroht.“, so Christian Henseler, Mitglied des Vorstandes des SdV. Neben den in den vergangenen Jahren durch den verstärkten Verbraucherschutz ohnehin entstandenen Mehraufwendungen des Versicherungsvermittlers sollen nun durch einen zusätzlichen Wettbewerb unter den Vermittlern um die höchste Provisionsweitergabe an den Kunden die Verbraucherinteressen weiter gestärkt werden, so die Befürworter des Urteils. Die Verlierer dieses Wettbewerbes stehen schon heute fest, so Christian Henseler weiter: „Das Rennen macht dann nicht mehr die beste Beratung und das beste bzw. bedarfsgerechteste Produkt, sondern die größte Provisionsweitergabe.“

Bisherige gesetzliche Vorgaben hatten stets das Ziel, für den Verbraucher mehr Transparenz in einer für ihn sehr komplexen Materie zu schaffen und ihm somit eine bessere Entscheidungsgrundlage zu geben. Aus diesem Grund hat der Vermittler beim ersten Geschäftskontakt über seinen Status zu informieren und anschließend die Beratung zu dokumentieren. Der Kunde erhält vor Abschluss der besprochenen Produkte sämtliche Unterlagen einschließlich des Produktinformationsblatts. Alle diese aus Verbrauchersicht sinnvollen neuen Regelungen fallen auch dadurch unter den Tisch, dass der potenzielle Versicherungsnehmer mit einem Provisionsanteil gelockt bzw. „gekauft“ werden kann.

Schwarzen Schafen würde es besonders leicht gemacht

Provisionen unter anderem für Lebensversicherungen werden diskontiert, das bedeutet bevorschusst bezahlt. Für eine Police mit 200 € Monatsbeitrag über 30 Jahre Laufzeit wird eine Provision von etwa 3.000 € bezahlt, was rund 4 % der Beitragssumme entspricht. Wird z. B. die Hälfte dieser Provision an den Kunden gezahlt, weil dieser droht, sonst anderweitig abzuschließen, steht der abgebende Vermittler mit 1.500 € im Risiko: Zahlt der Kunde nicht mindestens 2 ½ Jahre lang Beiträge, muss der Vermittler an die Versicherungsgesellschaft mehr zurückzahlen, als ihm nach Provisionsabgabe überhaupt verblieben ist. Zahlt der Kunde nach Erhalt der Provision gar nicht, bleibt der Vermittler sogar auf einem Verlust von 1.500 € sitzen.

So wird der Vermittler letztlich auch zum ungewollten Kreditgeber an den Kunden: Es besteht durchaus die Gefahr, dass Menschen, die durch überzogenen Dispokredit, ratenrückständige Konsumentenkredite und unbezahlte Rechnungen nirgendwo mehr Geld bekommen, schnell auf die neue Möglichkeit der Geldbeschaffung kommen und Vermittlern hohe Vertragsabschlüsse anbieten gegen eine entsprechende Beteiligung an der Provision. Letztlich würde es auch darauf hinauslaufen, dass ein Kunde einen Teil seiner staatlich geförderten Altersversorgung über den Umweg der Provision sofort wieder ausgezahlt bekommt. Damit würde die staatliche Förderung teilweise ad absurdum geführt.

Wir sind die einzigen in Europa – und das ist gut so?

Vielfach wird gegen das Verbot ins Feld geführt, dass Deutschland das einzige Land ist, in dem es ein solches Verbot gibt. Das widerstrebe den EU-Prinzipien, sagen die Befürworter der Abschaffung.

Dabei sei daran erinnert, dass auch bei der Einführung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie viele deutsche Besonderheiten berücksichtigt wurden und das aus gutem Grund. Die deutsche Versicherungslandschaft ist nun mal über die letzten Jahrzehnte anders gewachsen als in anderen Ländern und es ist daher gut so und im Sinne der deutschen Verbraucher, darauf Rücksicht zu nehmen. Es wäre ein Fehler, alles in ein einheitliches Korsett zu pressen. Das hilft niemandem und schadet mehr als es nützt, so die Überzeugung des SdV.

Das Verbot selbst steht möglicherweise gar nicht in Frage

Das ergangene Urteil bedeutet nun noch lange nicht, dass ab jetzt Provisionen weitergegeben werden dürfen. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft. Das Gericht ließ die Berufung und die sogenannte Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Es gilt als wahrscheinlich, dass die BaFin davon auch Gebrauch macht.

Bemerkenswert ist, weshalb das Gericht das Provisionsabgabeverbot für unzulässig erkannt hat. Das Gericht hält das Verbot der Provisionsabgabe für „zu unbestimmt“. Die Richter haben also gar nicht zu dem Verbot an sich Stellung genommen, sondern nur zu dessen mangelnder Regelungsgenauigkeit. Das dürfte im weiteren Fortgang des Verfahrens eine nicht unerhebliche Rolle spielen, denn im Umkehrschluss könnte es sogar so ausgelegt werden, dass das Verbot in seinem Kern überhaupt nicht beanstandet und damit letztlich bestätigt wurde.


Quelle: PM SDV
 
 

Kommentare (3)Kommentar schreiben
 
Provisionsabgabe u. Provisionsdeckelung 
Ich bin gerne für plakative Beispiele:
Man stelle sich mal einen Besuch beim Zahnarzt vor. Es sind Zahnersatzmaßnahmen in Höhe von 10.000,00 € erforderlich. Eine analoge Einkommensregelung erlaubt dann einem Zahnarzt einen gedeckelten "Verdienst" von 300,00 € - na Klasse auch - natürlich hat er davon 150,00 € dem Patienten abzugeben. Wem dieses Beispiel nicht zusagt, der nehme einen Klempner oder einen anderen Berufsstand.
Außerdem zahlt tatsächlich nicht der Vermittler eine un(!)mögliche Provisionsabgabe, sondern die Vielzahl der Versicherten. Darüber, dass qualitative Beratung in Frage gestellt wäre, wurde bereits geschrieben. Es wäre ein Rabattierungskarussell ohne Ende gestartet.
Und: Wie soll das funktionieren, wenn ein Beratungs- und Besuchstermin gerne mal mit 100,00 € zu Buche schlägt, aber zwei oder drei Termine erforderlich sind?
Fragen Sie doch Ihren Klempner!
Gute Nacht, Branche!
geschrieben von R. R. Kühn am 04.11.2011 20:49
 
Provisionsabgabeverbot 
Vielleicht trifft es ja nur "die Anderen", da Makler ja Courtagen erhalten und keine Provisionen.

Hiermit wird den großen Vertrieben wieder Tür und Tor geöffnet. Man denke an die Thematik - Krankenversicherung mit 18 MB Vergütung! Hier können dann gerne mal 3 MB an den Kunden weitergegeben werden und wenn die Versicherungslösung nicht zum Kundenbedarf passt - egal, der Kunde bekommt ja 3 MB ab (ein schlagendes Argument!)!?!
Armes Deutschland - wir werden kaputt reguliert - alles zum Wohle des Endverbrauchers, der immer wieder die Rechnung zahlt, dann zusammen mit den Maklern...
geschrieben von H. Jordan am 07.11.2011 10:48
 
Viel Gerede um nichts! 
Das ist wieder typisch. Jeder regt sich darüber auf und dabei wird vergessen, dass über alte Zöpfe geredet wird. Wenn jemanden das Provisionsabgebeverbot umgehen will, reicht es doch aus, wenn er an einen Dritten als Dankeschön für die Empfehlung das Geld überweist. Das Provisionsabgabeverbot gilt nur bei dem Versicherungsnehmer. Langsam hab ich das Gefühl wir entwickeln uns zurück. Der Staat bestimmt wieviel Provision gezahlt werden darf (siehe Kranken) dann werden alte Gesetze, die völlig an der Realität vorbeigehen, künstlich am Leben gehalten. Ich dachte wir leben in einer freien Marktwirtschaft, aber langsam hab ich das Gefühl, dass die Regierenden der Ansicht sind, dass 99% der Bevölkerung weder schreiben noch lesen können und deshalb vom Staat geführt und beschützt werden müssen. Ich meine sowas gab es schon mal in östlichen Teilen dieser Welt und ist gescheitert:).
geschrieben von A. Vesecky am 07.11.2011 12:27
 
 
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