Die Kooperationspartner wollen mit dieser bisher einmaligen Zusammenarbeit die hausärztliche Versorgung ihrer Kunden nach verbindlich vereinbarten Standards optimieren.

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"Wir alle wollen die medizinische Versorgung unserer Kunden verbessern und zugleich den wachsenden Ausgaben im Gesundheitswesen entgegenwirken. Die Kooperation von Axa und Gothaer mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) sowie dem Hausärzteverband Nordrhein e.V. ist ein Beweis dafür, dass beides miteinandervereinbar ist", so Thomas Michels, Vorstand der Axa Krankenversicherung.

Kooperation stärkt zentrale Rolle des Hausarztes

Der Hausarzt hat einen umfassenden Einblick in die Krankheitsgeschichte und Lebenssituation der Patienten und ist in vielen Fällen die erste Anlaufstelle. Die beiden beteiligten Krankenversicherer bieten ihren Kunden schon seit Jahren sogenannte Hausarzttarife an, da sie diese zentrale Rolle des Hausarztes anerkennen.

Studien belegen, dass über 65 Jährige im Durchschnitt zwischen drei und fünf verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen - insbesondere dann, wenn sie bei mehreren Ärzten in Behandlung sind. "Die Kooperationspartner unterstützen den Hausarzt dabei, einen Überblick über die Medikamentenverordnung durch weitere Ärzte, z.B. Fachärzte, zu gewinnen. Dadurch kann er gegebenenfalls im Gespräch mit dem Patienten die Gesamtmedikation - auch inklusive der nicht rezeptpflichtigen Medikamente - optimieren und so Nebenwirkungen oder Komplikationen entgegenwirken", so Eberhard Mehl, Sprecher des Vorstandes der HÄVG, welche Direktverträge für den Hausärzteverband umsetzt.

Gemeinsames Interesse: Kosten senken

Gleichzeitig leistet die Kooperation einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, indem der Hausarzt seine Patienten zu wirkungsgleichen, aber kostengünstigeren Medikamenten berät. Vor allem für Versicherte mit einem Selbstbehalt sind die möglichen Einsparungen attraktiv. Diese Beratungsleistung gilt als Bestandteil der Gebührenordnung für Ärzte und wird von Axa und Gothaer im Tarifumfang erstattet.
Die Therapiefreiheit des Arztes soll weiterhin unangetastet bleiben. Die medizinisch bestmögliche Versorgung des Patienten habe oberste Priorität.

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Start in der Region Nordrhein

Die Kooperation wurde im Juli 2011 vereinbart und die besondere Betreuung der Versicherten startet ab September 2011 mit einem zwölfmonatigen Pilotprojekt in der Region Nordrhein. Anschließend soll die Zusammenarbeit bundesweit ausgerollt werden.

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