PKV
Basistarife | 17.06.11
 

Behinderte begrenzt versicherbar

Silhouette of handicapped woman sitting on wheelchair in hospital hallway looking towards the light coming throuth the window

In ihrem aktuellen Aktionsplan zur Integration Behinderter wertet es die Bundesregierung als Erfolg, dass mit dem Basistarif der Privaten Krankenversicherungen ein Angebot geschaffen wurde, welches allen Behinderten offen steht. Doch die Basistarife sind für Behinderte eher ungeeignet. Ein Kommentar von Mirko Wenig

Es ist ein nur ein kleiner Abschnitt, der im aktuellen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, diese Woche vorgestellt von Ursula von der Leyen, den privaten Krankenversicherungen gewidmet ist. Auf Seite 49 des Papiers heißt es, dass laut Gleichbehandlungsgesetz eine Behinderung beim Abschluss eines Vertrages keine Rolle spielen darf – jedoch mit der Einschränkung, eine unterschiedliche Behandlung sei zulässig, wenn diese „auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation“ beruht.

Was mit den „Prinzipien risikoadäquater Kalkulation“ gemeint ist, musste ein Jugendlicher erfahren, der sich trotz einer Behinderung in eine private Krankenversicherung einzuklagen versuchte. Der zu hundert Prozent Behinderte leidet an einer Myotonen Dystrophie: eine Krankheit, die sich durch fortschreitende Muskelschwäche, Herzrhythmusstörungen und Gelenkschmerzen äußert. Doch die private Krankenversicherung darf laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Aufnahme des Behinderten ablehnen. Nicht aufgrund seiner Behinderung, denn das wäre diskriminierend, sondern aufgrund der Vorerkrankung, die zu der Behinderung führte (Urteil vom 27.5.2010, 9 U 156/09).

„Private Krankenversicherung nicht für behinderte Menschen“, kommentierte ein Vergleichsportal, obwohl es mit dem Abschluss einer privaten Police gutes Geld verdienen könnte. Auch das News-Portal Acio teilte diese Einschätzung, als es argumentierte, dass das Antidiskriminierungsverbot nicht auf die PKV anzuwenden sei – solange die Ablehnung des Behinderten gut begründet und durchdacht ist. Mögen diese Behauptungen zugespitzt sein, so bleibt es für Menschen mit bestehender Behinderung dennoch ein Problem, sich in der PKV zu versichern. Denn wenn sie nicht von vorn herein abgelehnt werden, müssen sie mit weitaus höheren Beiträgen rechnen.

Die Bundesregierung würde möglicherweise widersprechen und auf einen Passus in ihrem aktuellen Aktionsplan verweisen. Dort heißt es: „Seit dem 1. Januar 2009 haben behinderte Menschen im Übrigen grundsätzlich die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung im so genannten Basistarif zu versichern.“ Also kann ein Behinderter doch ohne Weiteres vom guten Versicherungsschutz der privaten Anbieter profitieren? 

Die ungeliebten Basis-Angebote

Mit den Basistarifen werden von der Bundesregierung nun ausgerechnet jene Angebote erwähnt, die von den privaten Versicherungen selbst als lästiges Übel betrachtet werden – und von denen sie sich schnellstmöglich wieder befreien wollen. Denn als die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die privaten Anbieter im Jahre 2009 verpflichtete, einen Tarif anzubieten, der - unabhängig von Vorerkrankungen und Risikoprüfung - allen Versicherten offen steht, zog die Assekuranz bis vor das Bundesverfassungsgericht und wollte die Einführung verhindern. Die Basistarife: sie sind das ungeliebte Stiefkind der privaten Versicherer.

Ein wesentlicher Grund für die ablehnende Haltung besteht darin, dass die Versicherungen befürchten, besonders viele alte und kranke Menschen würden den neuen Tarif in Anspruch nehmen. Da die private Assekuranz mit den Beitragszahlungen ihrer Mitglieder Altersrückstellungen ansparen muss, sieht man mit den Basistarifen einen entscheidenden Grundsatz der Beitragsberechnung gefährdet: wer als Teil einer Risikogruppe rein statistisch höhere Kosten verursachen könnte, soll gefälligst auch mehr für seinen Vertrag zahlen. Hier werden Erinnerungen an den alten Witz wach, dass nur gesunde und junge Menschen in der PKV Versicherungsschutz genießen.

Für Behinderte eher nicht empfehlenswert

Entsprechend sind auch viele Basistarife gestaltet. So mancher Vertrag leistet nicht viel – und für Behinderte noch weniger.

Ein grundsätzliches Problem besteht darin, dass die Versicherungsanbieter niedrige Gebührensätze für behandelnde Ärzte ausgehandelt haben. Sie liegen sogar noch unter den Honorarsätzen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Nach Recherchen des ARD-Magazins Kontraste vom Oktober 2010 muss beispielsweise ein Psychotherapeut bis zu 40 Prozent weniger Honorar einplanen, wenn er einen Basisversicherten in seiner Praxis betreut.

Die Folgen können für die Versicherungsnehmer dramatisch sein. Viele Ärzte würden eine Behandlung verweigern und keine Termine geben. Oder die Betroffenen müssen um eine Behandlung regelrecht feilschen. Ein Selbstversuch der Kontraste-Journalisten verhärtete diesen Verdacht: als sie eine Verbraucher-Hotline in Heilbronn anriefen, um herauszufinden, welche Zahnärzte Basispatienten in ihre Kundendatei aufnehmen, waren nur 5 von 128 ansässigen Ärzten dazu bereit. Auch wenn die Bundesregierung von Einzelfällen spricht, so musste sie eingestehen, dass es Probleme bei der Behandlung von Patienten geben könne. 

Gerade für behinderte Menschen ist es jedoch wichtig, bei Bedarf schnell einen Arzt in Anspruch nehmen können – sind sie doch häufiger als andere Personen auf Arztbesuche angewiesen. Lange Wege, weil ein Mediziner die Behandlung verweigert, sowie lange Wartezeiten auf eine Behandlung können noch schwerwiegendere Auswirkungen haben als bei einem Menschen ohne Beeinträchtigung, gleichsam das individuelle Wohlbefinden noch stärker negativ beeinflussen. Erschwerend kommt hinzu, dass die PKV auch an Krankentherapeuten und -gymnasten niedrigere Gebührensätze zahlt und diese gleichfalls eine Behandlung verweigern können. Hier weisen die Basistarife Mängel auf, die sogar zu einer Benachteiligung von Privatpatienten gegenüber gesetzlich Versicherten führen können.  

Fazit

Anstatt die Einführung des Basistarifes als wichtigen Schritt zu mehr Gleichberechtigung zu begrüßen, wäre die Bundesregierung möglicherweise besser beraten, auf die Ungenügsamkeiten vieler Basisverträge hinsichtlich einer möglichen Behinderung hinzuweisen. Behinderte können von diesen Angeboten der PKV meist nicht profitieren. Doch auch für gesunde Versicherte ist bei manchem Dumping-Tarif doppelte Vorsicht geboten.

So weisen gerade einige sehr preiswerte Policen der PKV einen eingeschränkten Hilfsmittel-Katalog auf, der sich im Fall einer Behinderung negativ auswirken kann. Bei manchen Tarifen wird nicht einmal der Rollstuhl von der Versicherung bezahlt. Auch die Erstattung von Hörgeräten oder Prothesen ist innerhalb einiger Tarife nicht vorgesehen, gleichsam werden Krankengymnastik, Logopädie und Massagen nicht erstattet. Wer einen Ramschtarif bei der PKV abgeschlossen hat, muss die Kosten dann selbst tragen, auch wenn er nach einem Schlaganfall längere Zeit in Behandlung ist.

Im Falle einer Behinderung sind es jedoch gerade solche Maßnahmen, die eine Genesung begünstigen können. Manche Anbieter haben sogar psychologische Hilfsleistungen aus dem Katalog ihrer Billigtarife gestrichen und sind dann bei Eintreten einer geistigen Behinderung von jeder Leistungspflicht befreit. Hier gilt es abzuwägen, ob man bei einer längeren Krankheit auf Erspartes zurück greifen kann.

Mehr als 11,7% der Bevölkerung lebt in der Bundesrepublik mit einer Behinderung – das entspricht 9,6 Millionen Menschen. Die meisten davon, 7,1 Millionen, weisen sogar eine schwere Behinderung auf.


Quelle: Aktionsplan zu Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
 
 

Kommentare (3)Kommentar schreiben
 
Was wollen Sie uns mit diesem Artikel sagen? 
Was wollen Sie uns mit diesem Artikel sagen? Bei dem von Ihnen zitierten Gerichtsurteil wollte der Kläger eine Krankhauszusatzversicherung erstreiten. Das hat mit dem Basistarif nichts zu tun. Am Ende Ihres Artikels kommen Sie vom Basistarif auf Ramsch- und Billigtarife und vermischen dieses miteinander. Ich frage mich nicht nur was Sie mit diesem Artikel zum Ausdruck bringen wollen; ich frage mich, ob Sie den Sachverhalt überhaupt verstehen.
geschrieben von Hans Jung am 20.06.2011 15:33
 
Re:  
1.) Entscheidend bei dem Gerichtsurteil ist die Begründung des Urteilsspruchs: wenn eine Behinderung auf eine Vorerkrankung zurückzuführen ist, kann eine private Versicherung die Annahme eines Behinderten ablehnen, OHNE dass dies als Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gewertet wird. Sobald eine behinderte Person von einem besseren PKV-Tarif als dem Basistarif profitieren will (Chefarztbehandlung etc.), kann ihr der Schutz mit Verweis auf dieses Urteil verweigert werden.

2.) Der letzte Abschnitt verweist auf den Umstand, dass bei den Ramsch-Tarifen der PKV (die vom Basistarif tatsächlich zu unterscheiden sind) auch für gesunde Versicherungsnehmer ein zusätzliches Armutsrisiko entstehen kann - denn beim plötzlichen Auftreten einer Behinderung müssen teure Behandlungskosten selbst gezahlt werden, wenn sie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Bei schweren Schädigungen wie beispielsweise einem Schlaganfall oder einer langwierigen psychischen Erkrankung kann sich dies als ein ernstzunehmendes Problem entpuppen. Einen solchen Tarif sollte nur abschließen, wer über ausreichend finanzielle Reserven verfügt.
geschrieben von Mirko Wenig am 20.06.2011 16:30
 
Diplom Psychologin 
Hallo.
Ich finde es beschäment, dass sich Behinderte nicht privat versichern können und noch mehr, das Ärzte die einen Eid geschworen haben, jeden Menschen zu helfen, dann keine Termine vergeben oder sie nicht untersuchen wollen.
Wir haben es selbst erlebt mit einer Nachbarin. Sie leidet an eine schwere Epielspei und kann dadurch geistig nicht mehr folgen. Jedoch wurde diese Frau von der AOK gezwungen einen Neurologen auf zu suchen. In Vorgesprächen sagte man der AOK; dass kein niedergelassener Neurologe die Frau auf Dauer in Kontrolle haben will. Sie schrieben freundlich: Ich kann der Patientin ambulant nicht helfen.So wanderte die Frau mit ihrem Mann von einem Neurologen zum anderen. Der letzte : schrieb tatsächlcih im Befund:
Die Patientin würde den Kassenärztlichen Rahmen einer normalen Untersuchungsverordnung bei weitem sprengen.
Der Mann hat bei der Ärztekammer angerufen und hat nun einiges eingereicht. Er muss die Fau behandeln. Sie ist eben lngsamer. Und die Untersuchung dauerte ganze 5 Minuten, weil kein EEG abgeleitet werden konnte. Er hatte nur den Mann befragt, da die Frau nicht richtig sprechen kann.Dann überprüfte er die Reflexe. Das war alles. Ja, die Frau kann auch andere Dinge wie einen Stift mit den Augen verfolgen nicht mehr verstehen.ER war einfach mit der Frau überfordert. Ist denn das überhaupt ein Arzt? Wenn er als fachmann für Epilepsie arbeitet, kann er nicht mit einer solchen Patientin überfordert sein. Dann ist er nicht fähig als Arzt zu arbeiten.Das wäre ein Fall für das TV. Aber ob Helfer mit Herz, Posch, und andere die angeblich helfen bei Probleme, kiner interessiert sich für diesen Fall, weil da noch viel mehr vorkam, wa sich hier nicht alles schreiben kann.
Fazid: Bist du behindert, dann hast du Pech gehabt. Die AOK kann mit dem Befund auch nichts anfangen, weil er nichts wusste,er zweifelte sogar die Allergien an, die die Frau hat, obwohl sie 2 Pässe vorlegen kann. Was ist das für ein Arsch von Arzt. Aber wie schön, dass man die Ärzte Heute im Net bewerten kann.
Jasmin
geschrieben von Jasmin Janssen am 23.06.2011 13:57
 
 
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