Wie der Name schon ahnen lässt, umfasst diese Rentenversicherung drei Phasen. Die optionale Startphase von bis zu zwei Jahren soll noch unentschlossenen Kunden, die auf die Verfügbarkeit ihres Kapitals großen Wert legen, ermöglichen in Ruhe über Möglichkeiten der Rentengestaltung nachzudenken.
Aus Sicht von Generali eigne sie sich daher besonders für Wiederanleger:
Außerplanmäßige Teilentnahmen sind sogar bis hin zur vollständigen Entnahme des Kapitals möglich. In der anschließenden Flexibilitätsphase, die fünf bis 15 Jahre dauert, bleibt diese Flexibilität erhalten.
Die bei Abschluss des Vertrages getroffenen Festlegungen können umfassend an die sich ändernden Lebensumstände angepasst werden. Während der Flexibilitätsphase kann der ursprünglich geplante Rentenbeginn vorverlegt werden.

Mit Beginn der Rentenphase bestehen verschiedene Wahlmöglichkeiten. Die Auszahlungen sind sowohl als lebenslange Rente, aber auch als Kapitalabfindung möglich. Die Versicherten können das Überschusssystem neu festlegen, die Todesfallabsicherung verändern oder alternativ eine Hinterbliebenenrente vereinbaren.

In der Startphase werden die Überschüsse monatlich gutgeschrieben, in der Flexibilitätsphase vierteljährlich und in der Rentenphase jährlich.

Die Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung. Für ungeplante Entnahmen greift die Abgeltungsteuer auf den anteiligen Ertrag. Und bei der lebenslangen Rente wird wie üblich nur der Ertragsanteil mit dem individuellen Steuersatz erfasst.

Bestandteil des Produktes ist eine erhöhte Altersrente im Pflegefall. Hierdurch besteht unter bestimmten Umständen ein zusätzlicher Schutz ohne Mehrbeitrag und Gesundheitsprüfung.

Generali Deutschland

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