Das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht seit längerer Zeit in der Kritik. Zu aufgeblasen, zu intransparent, zu viel Einfluss der Parteien – so lauten einige der Vorwürfe. Vor allem die Finanzierung stand immer wieder in der Kritik. So hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem letzten Bericht Gesamtaufwendungen in Höhe von 38,7 Milliarden Euro für die Beitragsperiode 2021-2024 anerkannt. Für diesen Zeitraum wurde auch ein ungedeckter Finanzbedarf von insgesamt 1,5 Milliarden Euro festgestellt. Zum ersten Januar 2021 sollte daraufhin der monatliche Rundfunkbeitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Damals hatte das Bundesland Sachsen-Anhalt blockiert, woraufhin eine neuerliche heiße Debatte entfacht wurde.

Welche Rolle bei der Finanzierung des ÖRR die Altersversorgung und der Niedrigzins spielen, haben wir uns im Dezember 2020 genauer angeschaut. Neben einem sportlichen Finanzbedarf für Personal, ging es hier auch um die Ansprüche aus der Altersvorsorge. Im internen Vergleich der Sendeanstalten fallen BR, HR, SR, WDR und ZDF mit einem besonders hohen Vergütungsniveau auf. So erhielt beispielsweise WDR-Intendant Tom Buhrow ein Jahresgehalt von 413.000 Euro. Die kürzlich zurückgetretene ARD-Chefin und RBB-Intendantin Patricia Schlesinger erhielt immerhin 303.000 Euro pro Jahr.

Die Vergütungen sind nur ein Teil des Finanzproblems der Öffentlich-rechtlichen. Denn für den Zeitraum 2021 bis 2024 erkennt die KEF einen Nettoaufwand von 2.497,0 Millionen Euro für die betriebliche Altersversorgung (bAV) an. Der Bruttoaufwand betrage 2.944,7 Millionen Euro; von diesem wurden die bei den Anstalten anfallenden Erträge von 447,8 Millionen Euro abgezogen. In Relation zum gesamten Beitragsaufkommen belaufe sich der Nettoaufwand auf 8,0 Prozent, so die KEF in ihrem Bericht. Bliebe der Rundfunkbeitrag unverändert, wären das 16,80 Euro, die jeder Bürger über seinen Rundfunkbeitrag im Jahr allein für die Altersversorgung öffentlich-rechtlicher Beschäftigter zahlt.

Insbesondere Altverträge machten dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei der betrieblichen Altersversorgung zu schaffen. Das Verpflichtungsvolumen beläuft sich allein bei diesen Verträgen auf 8,4 Milliarden Euro. Was das konkret bedeutet? 2016 äußerte sich MDR-Intendantin Karola Wille zu ihren Pensionsansprüchen. Je länger sie ihren Job mache, desto mehr Rente könne sie als Ruhestandssalär erwarten, erklärte Wille – maximal 75 Prozent ihres letzten Grundgehalts. Da sie derzeit 275.000 Euro im Jahr verdiene, habe sie Anspruch auf eine Rente von 17.187 Euro monatlich.

Seit 1994 werden Neueinstellungen über Pensionskassen versichert. Das abgedeckte Verpflichtungsvolumen bei diesen Verträgen beträgt 2,5 Mrd. Euro. Aber: Seit 2012 haben sich die Deckungsrückstellungen verdoppelt. Und damit steigen die Prämien an die Baden-Badener Pensionskasse, die bereits 2018 die Eigenkapital-Anforderungen der BaFin nicht erfüllt haben soll, erheblich. Allein für den Zeitraum 2021-2024 sind 763,7 Millionen Euro fällig

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Neben den Pensionsansprüchen von Karola Wille waren auch die Altersbezüge der ehemaligen RBB-Intendantin Dagmar Reim bekannt geworden. Das monatliche Ruhegehalt der Journalistin
soll bei etwa 12.000 Euro liegen. Das berichtete die "Bild am Sonntag" im Mai 2016. Anonyme Verwaltungsratsmitglieder hatten dem Blatt erklärt, dass Reim mit dieser Summe zu den "Leichtgewichten" innerhalb der öffentlich-rechtlichen Sender gehöre.

Bei der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger geht es nach ihrem Rücktritt nun auch um die Ansprüche auf ihre betriebliche Altersvorsorge. Diese soll 60 Prozent ihres letzten Gehaltes betragen. Darüber berichtet das Online-Portal "Business Insider". Geht man von einem jährlichen Verdienst von 303.000 Euro aus, wären das ab dem 65. Lebensjahr stolze 15.150 Euro im Monat. In diesem Fall könnte es allerdings auch auf eine Abfindung hinauslaufen. Darüber müsse jedoch der Rundfunkrat des RBB befinden und sich wohl anschließend mit den Schlesinger-Anwälten außeinander setzen.

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