Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft derzeit der Versicherungswirtschaft vor, doppelt Abschluss- und Vertriebskosten bei Riester-Rentenversicherungen zu berechnen. Hiervon seien besonders Sparer betroffen, die erstmals Zulagen für Kinder erhalten würden. Der Verband hat die Politik aufgefordert, eine solche Mehrfachlast gesetzlich zu verbieten.

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Änderung der Eigenbeiträge - neue Provisionen für Vertragsabschluss?

Wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite berichtet, nutzen die Versicherer teils sich ändernde Eigenbeiträge bei den Riester-Renten, um speziell Eltern doppelt für den Vertragsabschluss zur Kasse zu bitten.

“Ein Verbraucher mit einer Riester-Rentenversicherung erhält neue Kinderzulagen. Dadurch sinken seine Eigenbeiträge, auf die er bereits die vollen Abschluss- und Vertriebskosten bezahlt hat“, berichtet die VZ Hamburg. „Verliert der Sparer mit dem Älterwerden der Kinder irgendwann wieder seine Zulagenberechtigung, steigen auch seine Eigenbeiträge wieder an“. Hier sei speziell die Württembergische negativ aufgefallen, berichtet der Verband:

“Die Württembergische Versicherung bittet ihre Kunden in einem solchen Fall ein weiteres Mal zu Kasse und verlangt für neue Kinderzulagen erneut Abschluss- und Vertriebskosten. Doch damit nicht genug. Fällt die Zulage des Riester-Sparers wieder weg, verlangt die Württembergische abermals Abschluss- und Vertriebskosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge“. Mit anderen Worten: Der Versicherte muss mehrfach für den Vertragsabschluss zahlen, obwohl sich seine Gesamtsparleistung nicht ändert und er lediglich anders gefördert wird.

Ein Einzelfall - oder verbreitete Praxis?

Verboten sei das Vorgehen nicht, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg: kein Gesetz verbiete derzeit, mehrfach Abschluss- und Vertriebskosten für einen Vertrag zu erheben. Doch die finanziellen Einbußen belasten „ausgerechnet die Verbraucher am meisten, die vom Gesetzgeber als besonders förderungswürdig erachtet werden: Riester-Sparer mit Kindern“, schreibt die Verbraucherzentrale. Sie fordert ein Eingreifen des Gesetzgebers.

Ein Einzelfall? Wie weit dieses Vorgehen verbreitet ist, dazu gibt es bisher keine Daten. Die Württembergische erklärt laut Deutscher Presse-Agentur (dpa), doppelt abgerechnete Abschluss- und Vertriebskosten stellten "eine nur in sehr seltenen Einzelfällen vorkommende Konstellation dar". Das Unternehmen bemühe sich hier immer um kulante Regelungen.

Die Verbraucherzentrale sieht das kritischer. „Wir befürchten, dass auch andere Versicherer für jede Form von Zulagenerhöhung die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnen – zum Beispiel bei der jüngsten Erhöhung der Riester-Grundzulage um 21 Euro“, sagt Sandra Klug von den Marktwächtern für Versicherungen, angesiedelt bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Erschwerend komme hinzu, dass sich derartige Zusatzkosten weder anhand der Vertragsbedingungen noch in den Standmitteilungen eindeutig erkennen ließen. Klug empfiehlt den Riester-Sparern, konkret beim Versicherer nachzufragen, welche Kosten bei sich ändernden Eigenbeiträgen entstehen.

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Eine grundsätzliche Reform hat auch der Versicherer-Dachverband GDV im Blick. Sinnvoll wäre es, wenn zusätzliche Kinderzulagen immer zu einer Erhöhung der Versicherungsleistung genutzt würden und nicht zu einer Absenkung der Eigenbeiträge, positionierte sich der Verband gegenüber dpa. "Es ist unserer Ansicht nach nicht sinnvoll, dass der Staat über ein bestimmtes Zulagensystem systematisch Anreize setzt, den Eigenaufwand zu minimieren." Damit fiele aber auch eine wichtige Funktion der Kinderzulagen weg: Junge Eltern zunächst finanziell bei den Beiträgen zu entlasten.

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