Wer eine Risikolebensversicherung abschließen will, muss in der Regel Gesundheitsfragen beantworten, bevor er seinen Vertrag in der Hand halten kann. Vorerkrankungen werden mit Prämienaufschlägen und Leistungsausschlüssen „bestraft“ - und können sogar dazu führen, dass man gar keinen Vertrag erhält.

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Hierbei ist Ehrlichkeit Pflicht: Beantragt der Versicherte später eine Leistung, hat der Versicherer hat das Recht, die Krankenakte zu durchleuchten. Taucht dann eine Krankheit auf, die der Versicherte im Antrag nicht angegeben hatte, kann die Versicherung nach Prüfung des Einzelfalls vom Vertrag zurücktreten und eine sogenannte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen. Dann steht der Versicherte ohne Schutz da, obwohl er jahrelang Beitrag zahlte. Das bestätigen mehrere Urteile, unter anderem ein Richterspruch des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 08.07.2014, 6 U 134/13).

Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Gleich mehrere Versicherer locken nun wieder mit Sonderaktionen, bei denen die Antragsteller vereinfachte oder wenige Gesundheitsfragen beantworten müssen. Darauf macht aktuell die Finanzberatung Bierl auf ihrem Unternehmensblog aufmerksam. Zu den Anbietern zählen die Basler Versicherung, Delta Direkt, DLVAG / Allianz, Stuttgarter Leben, Gothaer, Württembergische und Hannoversche. Bei einigen der Versicherer gilt es aber zu bedenken, dass die Angebote auch wieder eingestellt werden können: „gültig bis auf weiteres“, heißt es hierzu auf der Webseite.

Allerdings sehen die Angebote bestimmte Limits vor. So ist die maximale Absicherungssumme begrenzt und oft ein Höchsteintrittsalter vorgesehen. Beispiel Allianz und Delta Direkt: Wer bei beiden Versicherern seine RLV abschließt, um eine Immobilie zu finanzieren, kann maximal 400.000 Euro vereinbaren. Ohne Häuslebau ist die Summe gar nur auf 200.000 Euro begrenzt. Die Basler erlaubt immerhin 300.000 Euro Versicherungssumme, ohne dass ein Ereignis vorliegen muss.

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In der Regel sehen die Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen ein bestimmtes Lebensereignis vor, damit sie Interessierte in Anspruch nehmen können, etwa die Finanzierung einer Immobilie, einer Arztpraxis oder die Geburt eines Kindes. Das maximale Höchsteintrittsalter liegt beim Häuslebau zwischen 45 Jahren (Stuttgarter, Allianz Leben, Gothaer, Hannoversche) und 50 Jahren (Württembergische). Allein bei einem Angebot der DLVAG / Allianz ist zudem jedes Eintrittsalter möglich - Bedingung ist freilich auch hier, dass der Vertrag zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen wird.

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