Unerfreuliche Post flatterte diese Tage dem Onlinemakler Clark Germany ins Haus. Das Insurtech wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgemahnt. Grund seien „erhebliche Rechtsmängel“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Verbraucher benachteiligen würden, so berichtet die Verbraucherzentrale am Donnerstag in einem Pressetext.

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Clark schloss Haftung bei technischen Mängeln aus – selbst bei Vorsatz

Im Pressetext nennt die Verbraucherzentrale Beispiele dafür, wie Clark seine AGB angeblich zum Nachteil der Verbraucher gestaltete. Unter anderem schloss das Insurtech seine Haftung und auch die seiner Dienstleister aus, wenn die Software technische Fehler aufweist oder auf der Plattform Wartungsarbeiten stattfinden. Das galt nicht nur bei grober Fahrlässigkeit, sondern sogar bei Vorsatz.

Die Konsequenzen für Kunden des Onlinemaklers können bitter sein. „So könnte es durchaus passieren, dass Verbraucher Probleme mit dem Abschluss oder der Deckung ihres Versicherungsvertrags bekommen und das Unternehmen im Schadensfall nicht haftet, weil es sich auf technische Probleme beruft, die eigentlich in seinem Verantwortungsbereich liegen“, erklärt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Clark wollte AGB nachträglich anpassen können - ohne Zustimmung der Kunden

Außerdem habe sich der Onlinemakler in seinen Geschäftsbedingungen das Recht herausgenommen, diese einseitig anpassen zu können, wenn sich auch der Markt ändere. Ein absolutes No-Go aus Sicht der Verbraucherzentrale: Wenn ein Anbieter nachträglich seine AGB abändert, müssen Kunden das Recht haben, dass sie neuen und abgeänderten Bestimmungen zustimmen oder auch widersprechen.

Darüber hinaus sollten Verbraucher, die die Plattform nutzen, einen vermuteten Missbrauch ihrer Daten nach den Bedingungen des Versicherers nicht nur sofort, sondern auch schriftlich mitteilen müssen. „Dass nach Ansicht des Unternehmens eine E-Mail mit einer so eiligen Information nicht ausreichend sein soll, ist nicht nachvollziehbar und vor allem rechtswidrig,“ so Grieble weiter, „Anbieter dürfen in solchen Fällen nicht auf die schriftliche Form bestehen, sondern höchstens die Textform verlangen.“

Clark gibt Unterlassungserklärung ab

Wie die Verbraucherzentrale berichtet, hat Clark zu den bemängelten Klauseln bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und darf sie fortan nicht mehr verwenden. Auf Nachfrage des Versicherungsboten bestätigte der Onlinemakler, dass man die AGB bereits überarbeitet habe.

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Unternehmenssprecher Marc Kern betonte gegenüber dem Versicherungsboten, dass das Insurtech von Focus Money als „Fairster Digitaler Versicherungsexperte“ ausgezeichnet wurde und auch von der Stiftung Warentest die Note Gut (2.2) erhielt. „Clark arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung des Services im Sinne des Kunden, daher freuen wir uns über jeden Hinweis, der zur weiteren Verbesserung unseres Service beiträgt. Die Hinweise der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wurden bereits umgesetzt“, so Kern.

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