Im März 2015 starteten die Verbraucherzentralen ihr Projekt „Marktwächter“. Seither beobachten die Verbraucherschützer den Finanzmarkt aus der Perspektive der Verbraucher. Sie sammeln bundesweit Beschwerden und Beratungen, die sie nach eigenen Angaben in einem „Frühwarnnetzwerk systematisch auswerten“.

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Verbraucherschützer bemängeln Klausel in Sofortrentenverträgen

Ein aktueller Fall, der im Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Finanzen aufgefallen war, betrifft die Generali Lebensversicherung. Dabei ginge es im Kern um eine Klausel zum Wegfall der Rentengarantiezeit in den Sofortrentenverträgen des Versicherers. Diese sei nach Einschätzung der Verbraucherschützer unzulässig.

Im betroffenen Fall hatte eine Krebspatientin eine Sofortrente gegen eine Einmalzahlung abgeschlossen. Als die Kundin im Februar 2016 einen Teil des eingezahlten Kapitals entnahm, wurde gleichzeitig auch die Rentengarantiezeit des Vertrages gestrichen. Folglich erhielt der ursprünglich berücksichtigte Verwandte keine Todesfall-Leistung aus dem Rentenvertrag, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Klausel zum Wegfall der Rentengarantiezeit benachteilige nach Einschätzung der Marktwächter-Experten Hinterbliebene der Versicherungsnehmer. Zudem weise die Versicherung Kunden nur unzureichend auf diesen Nachteil in der Hinterbliebenenvorsorge hin. Informationen zu der Regelung seien nicht im Versicherungsschein enthalten und stünden lediglich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen unter dem Punkt Kündigung, monieren die Verbraucherschützer.

Generali: Klage ist aus unserer Sicht unbegründet

Als Reaktion auf den Vorgang hatten die Marktwächter die Generali bereits im Dezember 2016 abgemahnt und aufgefordert die Klausel zur Rentengarantiezeit aus ihren Sofortrentenverträgen zu streichen. Der Versicherer weigerte sich jedoch, die eingeforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Daraufhin hat die Verbraucherzentrale Bundesverband nun eine Klage vor dem Landgericht München eingereicht.

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Derweil sieht sich der Versicherer im Recht. So werde die Generali "auf die Klage zunächst bei Gericht erwidern. Sie ist aus unserer Sicht unbegründet.", erklärte ein Sprecher der Generali auf Anfrage.

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