Versicherungsbote: Welche Versicherungen würden Sie empfehlen, um eine Veranstaltung - Konzert und Feier - abzusichern? Abhängig von Art und Größe?

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Matthias Glesel ist Geschäftsführer der CompactTeam GmbH & Co. KG., Berlin.Copyright: GleselMatthias Glesel: Für empfehlenswert halte ich eine Veranstaltungshaftpflicht mit Deckungssummen von 3-10 Millionen Euro und gegebenenfalls höher. Wichtig ist auch die Versicherung des eigenen und vor allem des gemieteten Equipments von Bühnen, Ton und Licht, Video und Catering, Staplern bis zu Zelten und Zäunen. Für das Mietequipment besteht eine verschuldensunabhängige Haftung aus dem Mietvertrag, was oft nicht bedacht wird. Da nützt dann bei Schäden durch Vandalismus, Sturm oder Entwendung auch keine Mietversicherung von Schäden an beweglichen Gegenständen in der Haftpflicht etwas, obwohl diese Police auch anzuraten ist. Und natürlich die kostenintensive Ausfallversicherung, die den wirtschaftlichen Eigenschaden absichern soll. So kann schon ab ca. 250-300 EUR bei Kleinevents ein ausreichendes Versicherungsniveau erreicht werden.

Spätestens mit den Terroranschlägen bei den Konzerten in Bataclan und Manchester ist die Terrorgefahr bei Veranstaltungen auch im Bewusstsein der Bundesbürger angekommen. Brauchen Veranstaltungen eine Versicherung gegen den Terror - und ab wann?

Eigentlich kann jede Veranstaltung Ziel von Anschlägen werden. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit bei kleinen und nicht so publikumswirksamen Events geringer anzunehmen als bei medial bekannten und verbreiteten OpenAirs sowie live übertragenen Sportereignissen. Dafür sind Letztere eben auch meist professioneller abgesichert. Der Einschluss der - sonst ja ausgeschlossenen - Terrordeckung ist in Deutschland noch gar nicht so aufpreisintensiv. Eigentlich sollte es ein fast obligatorischer Einschluss sein.

Hat sich Versicherungsschutz für Veranstaltungen in letzten Jahren verteuert? Neben Terror führten auch Naturereignisse dazu, dass Konzerte teils abgesagt werden mussten, etwa das "Rock am Ring" 2016.

Bisher in Deutschland nicht so sehr. Der Schutz vor besonderen Wettergefahren ist dagegen schon teurer geworden, denn die Anzahl von Unwettern bzw. deren Auswirkungen haben auch in Zentraleuropa zugenommen. Doch man kann durchaus sagen, dass Ausfallschutz im Grunde noch immer bezahlbar ist. Man muss es halt im Budgetplan auch tatsächlich einkalkulieren. Europaweit sind die Beiträge für Terror in der Ausfallversicherung schon gestiegen, bzw. auch sehr differenziert nach mehreren Kriterien, wie Veranstaltungsart, Größe, Programm, aber auch und vor allem dem Ort. Beitragsbandbreiten von 0,1-1,5 Prozent sind da durchaus möglich, allein für die Absicherung von Terrorgefahren. Die Spreizung bei Wetterrisiken ist da aber weitaus größer.

Ist es denkbar, dass große Veranstaltungen irgendwann gar nicht mehr versicherbar oder nur sehr teuer versicherbar sind? Wird sich der Markt für Veranstaltungsrisiken verkleinern, weil nur noch wenige finanzstarke Versicherer das Risiko tragen können oder wollen?

Größere Ausfallsummen sind ohnehin bereits von einzelnen Versicherern nicht allein zu tragen, dafür werden Zeichungsgemeinschaften gebildet beziehungsweise treten auch Rückversicherer zunehmend selber als Erstrisikoträger auf. Die Anzahl der Player ist leider sehr übersichtlich und deutsche Anbieter dabei auch nicht die risikofreudigsten, was aber auch an fehlender Expertise liegt. Mit guter Datenbasis kann man aber auch diese überzeugen.

Wie kalkuliert und berechnet man das Risiko eines Terroranschlages? Ist es überhaupt berechenbar?

Der Bereich der Ausfallversicherung, der ja aus einer Sondersparte Transport stammt, bleibt ein Stück weit eine Versicherungswette und ist eben nicht so einfach wie in anderen Sparten aktuarisch zu quotieren. Mit jedem neuen Ereignis werden neue Erkenntnisse gewonnen, die bei künftiger Betrachtung mit einfließen. Schon bei den Bedingungstexten stellt man fest, dass dort oft viel Interpretationsspielraum bleibt.

Was sind die größten Risiken für Festival- und Konzertorganisatoren mit Blick auf die Veranstalter-Haftpflicht?

Schäden aufgrund von technischen Mängeln wie bei Einsturz von Bühnen oder Zelten sind gerade in Deutschland eher selten. Menschliches Versagen, also Tun/Unterlassen oder das Handeln ohne die nötige fachliche Sorgfalt führt wohl eher zu Schäden. Aber auch Organisationsmängel können Ursache sein. Bricht zum Beispiel die Direktübertragung des Finalspiels beim Public Viewing ab und der Veranstalter überlässt die vor der LED-Wand und Bühne wartenden Fanmassen sich selber, statt sofort ein moderiertes Bühnenprogramm einzusetzen, steigt die Gefahr von Auseinandersetzungen bisher völlig friedlicher Zuschauer. Das wiederum kann sich dann bis zur Massenpanik steigern. Profis moderieren sofort und beziehen die Zuschauer mit ein, um den Bild/Tonausfall zu überbrücken.

Auch die Auswahl der geeigneten Fläche oder Location kann entscheidend sein. Bei Umzügen wird häufig die korrekte Versicherung der Umzugswagen und Fuhrwerke vergessen. Die korrekte Beplanung hinsichtlich der Zuschauerkapazität ist ebenfalls oft eine Fehlerquelle. Das größte Risiko ist wie so oft der Mensch selber. Daher gilt der Leitsatz des BGH, der Veranstalter hat alles zu unternehmen, damit der Besucher gefahrlos dem Veranstaltungszweck nachgehen kann.

Wie kann man als Veranstalter private Haftung vermeiden, so dass nicht mein eigenes Geld angegriffen wird?

Zuerst sollte der Veranstalter die nötigen Versicherungen vorhalten. Nichtversicherung könnte ihn bereits in eine persönliche Haftung bringen. Dazu die Auswahl geeigneten Fachpersonals und der entsprechenden Dienstleister. Ein Sicherheitskonzept, abgestimmt mit allen Beteiligten, wird zunehmend beauflagt, auch wenn die nach der jeweiligen Versammlungsstättenverordnung definierten Schwellenwerte noch nicht überschritten werden. Man darf nicht vergessen, entscheidend ist, wie die Prozesse im Krisenmodus funktionieren und nicht im Normalbetrieb.

Empfehlen Sie für die Versicherung einer Veranstaltung Kombi-Lösung oder die Absicherung einzelner Risiken?

Beides kann sinnvoll sein, je nach konkreter Bedarfslage. Es gibt Events mit relativ geringer Besucherzahl, aber hohem technischen Materialaufwand und umgekehrt. Natürlich sollte der Fremdschaden, also die Haftpflicht, immer die oberste Priorität vor dem Eigenschaden haben, der Personenschaden vor dem Sach- oder Vermögensschaden. Einzelne Module empfehlen sich hier ebenso wie eine mögliche Kombination der Bausteine mit z.B. Garderobendeckung, Starkregendeckung für Umsatzausfälle ohne tatsächlichen Veranstaltungsausfall bis hin zu "Event All Risk". Auch ist lange nicht gesagt, dass man überhaupt alle benötigten Sparten bei einem Versicherer unterbekommt.

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Die Fragen stellten Mirko Wenig und Björn Bergfeld