„Es ist ein guter Tag für unsere Mitglieder und alle Versicherungsmakler.“, freute sich AfW Vorstand Frank Rottenbacher über die voraussichtlichen Änderungen im Gesetzentwurf. Grund zur Freude sind zwei Punkte, die wohl aus dem Gesetzentwurf, mit dem die EU-Vertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht gegossen werden soll, gestrichen werden.

Anzeige

In den letzten Monaten hatten sich Vermittler, Pools und Verbände verbündet. Gemeinsam wurde gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf protestiert. Zuletzt hatten sich dazu die Verbände AfW, IGVM, SdV, VSAV und VDVM zusammen getan. In einem Konsenspapier wurden die Kritikpunkte zusammengefasst.

Gesetz soll in der kommenden Woche beschlossen werden

Dabei berief sich die Vermittler-Lobby auf ein Rechtsgutachten des Berliner Juristen Hans-Peter Schwintowski im Auftrag des Bundesverbandes für Finanzdienstleistung (AfW). Demnach sei der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur IDD verfassungswidrig. Besonders das angedachte Honorarverbot für Versicherungsmakler bedeute einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Makler.

Nun sollen zwei Punkte aus dem Gesetzentwurf geändert werden, heißt es Koalitionskreisen. So solle Maklern auch weiterhin nicht die Art und Weise Ihrer Vergütung vorgeschrieben werden. Auch die Vergütung durch Privatkunden soll weiter möglich bleiben. Folglich wäre das Honorarverbot von Privatkunden vom Tisch.

Überdies werde wohl auch die sogenannte Doppelbetreuungspflicht gekippt. Diese hätte dazu geführt, dass den Versicherern die Pflicht auferlegt würde, auch Kunden mit Maklervollmacht zu betreuen oder aber Makler zu beaufsichtigen. Beide Punkte waren im Vorfeld scharf von Maklern und Verbänden kritisiert worden.

Anzeige

Der Regierungsentwurf soll vor der zweiten und dritten Lesung im Bundestag entsprechend abgeändert werden. In der kommenden Woche solle dann das Gesetz beschlossen werden, berichtet der Vermittler-Verband.

Anzeige