Nie zuvor mussten die Versicherer eine so hohe Summe für gestohlene Fahrräder zahlen: Insgesamt 120 Millionen Euro leisteten sie im Jahr 2016 für den Fahrraddiebstahl. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag in einer Pressemeldung. Das ist die höchste Summe seit 1998, als die deutschen Versicherer erstmals den Fahrraddiebstahl statistisch auswiesen. Noch im Jahr 2015 hatte sich der Gesamtschaden auf 110 Millionen Euro beziffert.

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Weniger Diebstähle, höhere Kosten, magere Aufklärungsquote

Ursache für die Rekordzahlungen ist vor allem der steigende Wert der Bikes. So verblieb die Zahl der geklauten Räder beinahe auf Vorjahresniveau: für insgesamt 200.000 versicherte Räder mussten die Hausratversicherer zahlen. Pro gestohlenem Fahrrad leisteten die Versicherer im Schnitt 600 Euro Ersatz, während die durchschnittliche Zahlung im Vorjahr noch bei 570 Euro lag.

Insgesamt wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik 2016 rund 332.000 Drahtesel gestohlen. Das sind 3.000 weniger als im Vorjahr. Dennoch verbleibt die Zahl der Diebstähle bundesweit auf hohem Niveau: Pro Tag wechseln rund 910 Bikes unrechtmäßig den Besitzer. Ernüchternd ist hingegen die Aufklärungsquote, denn nur 8,8 Prozent aller Diebstähle konnte 2016 von der Polizei aufgeklärt werden.

Fahrraddiebstähle je 100.000 Einwohner nach Bundesländern. Quelle: GDV + polizeiliche Kriminalstatistik.

Bremen, Hamburg und Berlin als Klauhochburgen der Bundesländer

Der GDV hat anhand der polizeilichen Kriminalstatistik auch ausgewertet, in welchen Bundesländern die meisten Räder gestohlen wurden. Die Hochburgen des Fahrraddiebstahls sind demnach – anteilig zur Bevölkerung – Bremen, Hamburg und Berlin. Kamen in Bremen mehr als 1.009 Räder je 100.000 Einwohner abhanden, waren es in Hamburg 978,2 Bikes und in Berlin 977,8.

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Damit das geklaute Fahrrad tatsächlich von der Hausratversicherung ersetzt wird, muss eine entsprechende Fahrradklausel laut Vertrag beinhaltet sein. Denn in der Regel zahlt der Versicherer standardmäßig nur, wenn das Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wurde, nicht aber beim Diebstahl von der Straße. Hierfür muss eine Zusatzklausel explizit im Vertrag ausgewiesen sein. Von den 26 Millionen Hausrat-Policen haben gut 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen, berichtet der GDV. Alternativ kann auch eine separate Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

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