Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), hat sich auf einer Veranstaltung dafür ausgesprochen, Online-Vermittler von Beratungs- und Dokumentationspflichten im Rahmen des IDD-Gesetzes zu befreien. Damit zog er auf der Veranstaltung den Zorn vieler „stationärer Vermittler“ auf sich.

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„Wo der Kunde online abschließen und keine persönliche Beratung will, darf der Gesetzgeber eine Beratung nicht aufoktroyieren“, sagte Erdland auf einer Podiumsdiskussion zur Hauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 18. Mai in Bonn. Über die Veranstaltung berichtete das Versicherungsjournal am vergangenen Montag. Laut dem Fachmagazin habe Erdlands Äußerung lauten Protest vieler Teilnehmer hervorgerufen.

GDV macht sich für Beratungsbefreiung im Fernabsatz stark

Nach aktuellem Stand des deutschen IDD-Gesetzes müssten Versicherer künftig auch beim Fernabsatz Kunden beraten und dies dokumentieren. Bisher mussten Versicherungen den Kunden beim Online-Abschluss weder beraten, noch die Beratung dokumentieren. Beim Lobbyverband der Versicherer sorgt das für Unmut.

Bereits im März positionierte sich der GDV, dass Online-Vermittler nicht beraten müssen. "Unsere Erfahrungen zeigen, dass Verbraucher, die im Internet eine Versicherung abschließen, gerade nicht persönlich beraten werden wollen“, sagte Gerhard Müller, Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses, laut Pressemeldung. Eine entsprechende Beratungspflicht würde für einen steigenden Aufwand und höhere Kosten sorgen (der Versicherungsbote berichtete).

"Die Absicherung existentieller Risiken darf nicht Sache unüberlegter Klicks sein"

Damit zieht der GDV wiederum den Zorn vieler Vermittler auf sich. Denn während sie jeden Schritt eines Beratungsgespräches genauestens dokumentieren müssen, sollen nun ausgerechnet Check24 und Co. von diesen Beratungs- und Dokumentationspflichten befreit werden. Im Kern läuft dies auch auf eine Enthaftung der Online-Vermittler gegenüber den Kunden hinaus. Würde darunter auch die Qualität des Versicherungsvertriebs leiden, der ohnehin mit Imageproblemen zu kämpfen hat?

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So sieht es zumindest der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. „Die Absicherung von existenziellen Risiken darf nicht einfach eine Sache von ein paar unüberlegten Klicks auf irgendwelchen Portalen sein“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Daher bestärken wir den Gesetzgeber darin, für den Online-Vertrieb die gleichen Beratungs- und Informationspflichten festzuschreiben, wie sie bereits für den stationären Versicherungsvertrieb gelten.“

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