„Dubiosschäden“ - Die Schadensmeldung zeigt Auffälligkeiten

Bei den auffälligen Schadensmeldungen handelte es sich um sogenannte Dubiosschäden. Schadensmeldungen also, die nicht ganz sauber zu sein scheinen. Mal machen die Betroffenen widersprüchliche Angaben zum Zustandekommen des Schadens. Oder die Schilderung zur Entstehung passt nicht zur festgestellten Schadensursache. Mitunter sind auch Kaufbelege manipuliert worden. Rechnungen können zum Beispiel mit Farb- und Infrarot-Bildsystemen auf Fälschungen untersucht werden.

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Dubiosschäden sind noch kein Beweis für Versicherungsbetrug, aber beinhalten starke Indizien dafür, dass der Versicherungsnehmer nicht ehrlich war. Das ergibt sich schon aus der Begriffsdefinition von „dubios“ gemäß Duden: Etwas ist so zweifelhaft und ungewiss, dass es Verdacht erregt. Am höchsten war die Zahl der Dubiosschäden mit 16 Prozent in der Privathaftpflicht. Über die Studie berichtet der GDV in einer Pressemeldung.

„Natürlich ist die weitaus überwiegende Mehrheit unserer Kunden ehrlich und nicht jede dubiose Schadenmeldung ist ein Fall von Versicherungsbetrug“, sagt Roland Stoffels, Vorsitzender der Kommission Kriminalitätsbekämpfung im GDV. „Nichtsdestotrotz müssen Versicherer dubiose Schadenfälle eingehender prüfen und auf diese Weise Versicherungsbetrug entgegentreten – denn die Betrüger bereichern sich auf Kosten unserer ehrlichen Kunden.“ Die Versicherungswirtschaft schätzt den jährlichen Schaden für die Branche auf vier bis fünf Milliarden Euro.

Jeder zehnte Deutsche betrachtet Versicherungsbetrug als verzeihlich

Die Auswertung des GDV deckt sich mit einer repräsentativen Emnid-Studie aus dem Jahr 2015. Die Aussage, es sei verzeihlich, bei der Versicherung falsche Angaben zu machen, bejahten demnach 9,3 Prozent der Befragten. Auch hier wurde also festgestellt, dass beinahe jeder zehnte Bürger bereit ist seine Versicherung zu hintergehen. Knapp jeder Vierte gibt laut Emnid sogar zu, schon einmal betrogen zu haben, aber fast immer geht es um weniger als 1.000 Euro Schadenssumme.

Warum dieses geringe Unrechtsbewusstsein? „Die meisten Menschen entschuldigen Versicherungsbetrug nur unter bestimmten Umständen. Vor allem wenn es nicht um Habgier geht, sondern darum, einen tatsächlich entstanden Schaden ersetzt zu bekommen“, erklärte die Wirtschaftsjournalistin Vanessa Köneke, Mitautorin des Sachbuches „Versicherungsbetrug verstehen und verhindern“, im Interview mit dem Versicherungsboten. Zum Beispiel, wenn ein Rad aus dem Keller gestohlen werde und es wird fälschlicherweise gemeldet, dieser sei abgeschlossen gewesen. In solchen Fällen wollen sich die Betroffenen nicht bereichern, sondern einen Verlust vermeiden. Versicherungsbetrug sei ein ernstes Problem, aber kein Volkssport, so Könnecke.

Versicherungsbetrug ist eine Straftat

Das Problem: Während viele Versicherungsbetrüger ihren Delikt als Kavaliersdelikt auffassen, handelt es sich gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) um eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen Betrügern hohe Geldstrafen oder sogar -abhängig von der Schwere des Falls- Gefängnis. Zusätzlich müssen die Betroffenen auch für die Sachverständigenkosten des Versicherers aufkommen, die bis zu 10.000 Euro betragen können, und die Kosten des Rechtsstreites tragen.

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Doch es gibt einen weiteren denkbaren Grund für die oben genannten Dubiosschäden, der in der Pressemeldung des GDV nicht genannt wird: Die Versicherungsnehmer machen bei der Schadensmeldung falsche oder ungenaue Angaben, weil sie damit überfordert sind. So kann es auch passieren, dass ein ehrlicher Kunde des Betruges verdächtigt wird, obwohl er wirklich einen Schaden hatte. Hier gilt es, den Schaden möglichst genau und umfassend zu dokumentieren, etwa durch Fotos und Zeugen. Eine Versicherung muss dem Verbraucher nachweisen, dass er tatsächlich betrogen hat: Ansonsten ist sie zur Zahlung verpflichtet.

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